Auch versehentliche Versendung von Werbemails verletzt Persönlichkeitsrecht des Empfängers
Urteil des LG Münster vom 22.04.2013, Az.: 08 O 413/12
Auch die ungeplante Aufnahme von geschäftlichem Kontakt mittels Werbe-E-Mails, die aus Versehen (z.B. in Folge eines Programmierfehlers) ohne Einwilligung versendet werden, stellt eine unzumutbare Belastung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet, unabhängig von einem Verschulden des Versenders, einen Unterlassungsanspruch des Empfängers.
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