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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „PAngV“

04. März 2014

Preisangabe ohne Einbeziehung eines Serviceentgelts im Endpreis unzulässig

Beschluss des KG Berlin vom 12.02.2013, Az.: 5 W 11/13

Die Werbung mit „555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*“ für eine Kreuzfahrt entspricht nicht den Bestimmungen der Preisangabenverordnung und ist damit unzulässig, wenn das Serviceentgelt nicht direkt in den Endpreis eingerechnet wird. Daran ändert auch ein Sternchenhinweis nichts, wonach die Erhebung des Serviceentgelts zur Voraussetzung hat, dass eine Nacht beanstandungsfrei verbracht wurde, da dies vielmehr eine selbstverständliche Pflicht des Reiseveranstalters ist.

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23. Januar 2014

Preisangaben bei Fachmesse nicht erforderlich

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 29.11.2013, Az.: 6 W 111/13

Aussteller einer Leistungsschau sind nicht verpflichtet, ihre gezeigten Produkte mit einer Preisangabe zu versehen. Dies gilt auch für Fachmessen, welche an besonderen Tagen ebenfalls für Verbraucher geöffnet sind. Auch wenn Aussteller vereinzelt auf Kaufangebote der Besucher hin in Verhandlungen treten, begründet dies keine Pflicht zur Auszeichnung der Preise im Sinne der Preisangabenverordnung.

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25. März 2013

Hervorhebung eines „Werbepreises“ durch farbige Gestaltung oder größere Schriftgröße wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Brandenburg vom 11.12.2012, Az.: 6 U 27/10 Eine blickfangmäßig durch eine deutlich größere gelbe Schrift auf rotem Grund jeweils zu zahlende monatliche Rate von 49 € in einem Möbelprospekt , die zudem irreführend als „Lieferpreis“ bezeichnet wird, verstößt gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und ist wettbewerbswidrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der tatsächlich zu zahlende Endpreis deutlich kleiner in schlecht lesbarer Schrift dargestellt wird, wobei der Endpreis nochmals in einem deutlich kleineren Schriftbild dargestellt wird als die darüber in dem weiß unterlegten Textfeld angegebene Zahl der Monatsraten.
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19. März 2013

Anforderungen an Lesbarkeit einer Preisangabe im Fußnotentext

Urteil des OLG Köln vom 30.11.2012, Az.: 6 U 114/12

Preisangaben können in einer Fußnote mitgeteilt werden, sofern diese Informationen am Blickfang teilhaben und deutlich lesbar sind. Ein Werbeplakat, das auf dem Gehweg positioniert ist und am unteren Rand die Fußnote enthält und sich damit wenige Zentimeter über der Bodenfläche befindet, ist nicht im preisangabenrechtlichen Sinne leicht erkennbar und deutlich lesbar. Die Plakatwerbung ist damit wettbewerbswidrig, da die Fußnote für den Betrachter nicht aus dem Stand lesbar und zudem in sehr kleiner Schrift angebracht ist.
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28. Januar 2013

Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 199/10 a) Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein. b) Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, ist eine zweite Abmahnung wegen desselben oder eines kerngleichen Wettbewerbsverstoßes nicht im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG berechtigt.
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26. November 2012

(End-)Preisangabenpflicht gilt auch für Autohändler

Urteil des KG Berlin vom 04.09.2012, Az.: 5 U 103/11 Gemäß § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Anbieter von Waren gegenüber Verbrauchern ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Endpreisen bewerben. Ein Autohändler, der ein Auto zu einem bestimmten Preis bewirbt und lediglich mittels Sternsymbol darauf hinweist, dass zusätzlich weitere "Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten" anfallen, handelt zuwider dieser Endpreisangabenpflicht. Dieser Wettbewerbsverstoß ist auch keine Bagatelle.
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07. Dezember 2011

Grundpreisangabe auf eBay in der Angebotsübersicht

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 28.11.2011, Az.: 327 O 196/11

Händler, welche verpflichtet sind neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, müssen dies bereits in der Angebotsübersicht von eBay vornehmen und nicht erst in der Artikelbeschreibung.
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10. Juni 2009

T-Mobile – XtraPac

Urteil des BGH vom 05.11.2008, Az.: I ZR 55/06

Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.

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