Unzulässigkeit von Einladungsmails und Unwirksamkeit von Klauseln in den AGB von Facebook
Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10
Emails, die von Facebook im Rahmen der Registrierung von Nutzern an Email Kontake aus ihren Email Adressbüchern versendet werden, um sie ebenfalls zur Anmeldung bei Facebook einzuladen, stellen eine unzumutbare Belästigungen dar. Dies folgt insbesondere daraus, dass die Empfänger nicht wirksam in die Zusendung der Mails eingewilligt haben. Des Weiteren sind auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien benannte "IP-Lizenz", so wie die Klausel: "Über Werbung auf Facebook" unwirksam, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen.
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