DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Newsletter-Abo“

21. Januar 2013 Kommentar

Bereits Bestätigungs-Email einer Newsletter-Bestellung stellt unzulässige Werbe-Mail dar

Kommentar zum Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12

Grundsätzlich ist der Versand einer Werbemaßnahme nur dann zulässig, wenn der Empfänger der Werbung in deren Empfang eingewilligt hat. Im Bereich des Email-Marketings hatte sich hier die gängige Praxis entwickelt, dass die Einwilligung im Rahmen des sog. Double Opt-in-Verfahrens erteilt werden kann. Um zu gewährleisten, dass sich auch wirklich der Inhaber einer Email Adresse in die Abonnentenliste eingetragen hat, erhält er in der Folge eine Bestätigungs-Mail an diese Adresse, mit der Aufforderung, den Empfang von künftigen Werbe-Emails zu bestätigen.

Weiterlesen
17. Dezember 2012

E-Mail zur Bestätigung einer Newsletter-Bestellung schon unzulässige Werbe-E-Mail (Spam)

Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12 Bereits die erste E-Mail im Zuge einer Anmeldung zu einem Newsletter-Abo kann nach Auffassung des OLG München gemäß seinem Urteil vom 10.02.2011 (Aktenzeichen I ZR 164/09) als Werbe-Mail verstanden werden. Eine solche E-Mail ist damit schon unzulässig, wenn diesbezüglich keine Einwilligung in ihren Empfang nachgewiesen werden kann.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.