Streit um Patent: adidas vs. Nike
Mitteilung zum Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 06.11.2012
In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Nürnberg-Fürth eine von Nike durchgesetzte einstweilige Verfügung wegen einer angeblichen Patentverletzung durch einen Laufschuh von adidas aufgehoben. Streitgegenstand war ein besonderes Faserverschmelzungsverfahren, mit Hilfe dessen die Laufschuhe nicht mehr aus mehreren Teilen zusammengesetzt, sondern in einem Stück hergestellt werden können. Die Richter folgten der Auffassung des fränkischen Unternehmens, nach der das Produktionsverfahren bereits seit mehr als 70 Jahren bekannt und somit nicht mehr schützenswert sei.
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