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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Nachahmungsprodukt“

16. Juni 2025 Top-Urteil

BGH erläutert Anforderungen an mittelbare Herkunftstäuschung

© Thomas Reimer - Fotolia.com
Urteil des BGH vom 10.04.2025, Az.: I ZR 80/24

Die Klägerin machte gegen ihre Mitbewerberin geltend, dass deren Produkt eine unlautere Nachahmung aufgrund mittelbarer Herkunftstäuschung nach § 4 Nr. 3 UWG seien. Dafür müsste der Verkehr annehmen, dass das Nachahmungsprodukt in geschäftlicher oder organisatorischer Verbindung mit dem ursprünglichen Produkt steht, wobei eine wörtliche Markennennung nicht nötig ist. Für die Einordnung nennt der BGH folgende Kriterien: je bekannter das Original, je spezieller die gestalterische Eigenart ausgeformt und je üblicher der Vertrieb ohne Markenlogo, desto wahrscheinlicher ist eine Assoziation. Dabei erfordert die Annahme einer neuen Serie, dass der angesprochene Verkehr aufgrund von deutlich sichtbaren Anlehnungen in Gestaltungsmerkmalen, die den Gesamteindruck der Produkte prägen, davon ausgeht, dass die Produkte vom selben Hersteller stammen. Wegen fehlender Ausführungen des Berufungsgerichts hierzu hat der BGH das Verfahren zurückverwiesen.

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05. November 2014

Präsentation eines Nachahmungsprodukts von „Mikado“-Keksstangen

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Pressemitteilung des BGH vom 23.10.2014, Az.: I ZR 133/13

Lediglich die Präsentation eines Produkts - dem der Vorwurf der Nachahmung gemacht wird - auf einer internationalen Messe in Deutschland begründet noch nicht die Gefahr, dass das Produkt in Deutschland in den Verkehr gebracht wird. Vor allem, wenn es sich um eine reine Fachmesse handelt und nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.

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