Wertersatzpflichtklauseln bei Widerruf nicht in jedem Fall unzulässig
Urteil des LG Düsseldorf vom 12.05.2010, Az.: 38 O 129/09
Nicht jede Klausel in Widerrufsbelehrungen, die dem Kunden eine Wertersatzpflicht auferlegt, ist eine unlautere geschäftliche Handlung und damit unzulässig. Rechtswidrig sind in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des EuGH nur solche Bestimmungen, die dem widerrufenden Verbraucher eine generelle Pflicht zur Leistung von Wertersatz bei Rückabwicklung des Vertrages auferlegen.
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