Inhalte mit dem Schlagwort „Mitbewerber“
Bewertungen im Reisebuchungsportal
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 05.09.2011, Az.: 327 O 607/10
Der Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für die Richtigkeit von Bewertungen.Keine wettbewerbsbeschränkende Absprache durch Drohanruf
Hersteller darf AdWords-Anzeigen mit seinem Markennamen nicht verbieten
Im vorliegenden Fall hat ein Hersteller von Sanitätsartikeln durch Einreichen einer Markenbeschwerde bei Google erreicht, dass Onlinehändler mit seinem Markennamen keine AdWords-Anzeigen mehr schalten konnten. Dies stellt nach Auffassung des Senats eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern dar, weil diese Maßnahme die wettbewerbliche Entfaltung von Mitbewerbern unzulässig beeinträchtige. Schließlich können Onlinehändler nicht mehr über solche AdWords gezielt für die durch sie vertriebenen Produkte des Herstellers werben und erfahren dadurch eine nicht unwesentliche Umsatzeinbuße.
Artikelbeschreibung und Blitzversand

Das Landgericht Frankfurt am Main untersagte in einer für unseren Mandanten erwirkten Entscheidung einem Mitbewerber, von Dritten auf Amazon gemeinsam verwendete Artikelbeschreibungen durch Einfügen einer geschützten Marke dahingehend zu verändern, dass die bisher unter der Artikelbeschreibung angebotenen Waren mit der geänderten Artikelbeschreibung nicht mehr übereinstimmen. Zudem untersagte das Gericht mit dem Begriff "Blitzversand" zu werben, wenn die Ware nicht tatsächlich am Tage des Zahlungseingangs versandt wird.
Keine Irreführung bei unbekannten Kennzeichen
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.06.2010, Az.: 6 U 53/10
Im Gegensatz zu einer Verwechslungsgefahr im Markenrecht setzt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung bei der Benutzung eines fremden Kennzeichens (§ 5 II UWG) voraus, dass eine Verwechslungsgefahr tatsächlich besteht. Eine solche ist jedoch nur bei einer gewissen Bekanntheit des betroffenen Kennzeichens des Mitbewerbers gegeben.Schadensersatzpflicht bei unberechtigtem Ausschluss von Konkurrenten auf eBay
Wer zu Unrecht abmahnt und so die Sperrung des eBay-Accounts des Konkurrenten erreicht, macht sich womöglich schadensersatzpflichtig. In der unberechtigten Abmahnung, dem Ausschluss von der Handelsplattform und den daraus resultierenden Folgen für die Geschäftstätigkeit des abgemahnten Mitbewerbers kann ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegen. Der aus der Rechtsverletzung resultierende Schaden löst dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Abmahner aus.
Werbekostenzuschüsse senken den Einstandspreis
Ein bisschen Spaß muss sein
Von unlauteren Abbuchungsversuchen
Bucht ein Unternehmen ohne bindende Absprache - insbesondere ohne vorherigen wirksamen Vertragsschluss - von einem Konto vermeintliche Abschlagszahlungen ab, so verstößt dies unter Umständen nicht nur gegen das StGB, sondern auch gegen das UWG. Im Falle der erfolgreichen Abbuchung wird ein potentieller Kunde vor vollendete Tatsachen im Rahmen eines faktischen Vertrages gestellt. Dies stellt eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch unlautere Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit des Kunden dar. Ein Mitbewerber kann Unterlassungsansprüche geltend machen.