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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Meinungsfreiheit“

22. Oktober 2012

Keine „scheiß“ Marken

Urteil des LG Köln vom 25.09.2012, Az.: 33 O 719/11

Die Bewerbung oder der Vertrieb eines Produkts mit dem Aufdruck einer Wort-/Bildmarke eines Dritten und dem Zusatz des Wortes "scheiß" ist als eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung der eigentlichen Marke anzusehen und nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. In dem Zusatz ist keine satirisch-kritische oder sogar humorvolle Auseinandersetzung mit der Marke zu erkennen. Vielmehr beeinträchtigt sie in unzulässiger Weise den Werbewert der Wort-/Bildmarke.
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25. November 2011

Unlautere Herabsetzung des Gegners auf dem Coaching-Markt

Urteil des BGH vom 19.05.2011, Az.: I ZR 147/09

a) Vergleichende Werbung im Sinne von § 6 UWG setzt nicht nur voraus, dass ein Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Produkte erkennbar gemacht werden; darüber hinaus muss sich aus der Werbung ergeben, dass sich unterschiedliche, aber hinreichend austauschbare Produkte des Werbenden und des Mitbewerbers gegenüberstehen.
b) Die pauschale Abwertung der Leistungen eines Mitbewerbers ist jedenfalls dann nach §§ 3, 4 Nr. 7 UWG unlauter, wenn die konkreten Umstände, auf die sich die abwertende Äußerung bezieht, nicht mitgeteilt werden.
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25. März 2010

Vorsicht bei Äußerungen in Pressemitteilungen!

Urteil des OLG Köln vom 27.11.2009, Az.: 6 U 129/09

Äußerungen über die geschäftlichen Verhältnisse eines konkurrierenden Unternehmens in Pressemitteilungen, die das eigene Angebot als überlegen darstellen, müssen sich wie andere Angaben im Rahmen vergleichender Werbung am wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot messen lassen.
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14. Dezember 2009

„Fischdosendeckel“ – Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift

Pressemitteilung Nr. 252/2009 des BGH zum Urteil vom 10.12.2009, Az.: I ZR 46/07

Bei einer Patenterteilung muss der Antragsteller jeweils den aktuellen Stand der Technik anführen und für eine erfolgreiche Anmeldung gleichzeitig schlüssig erklären, dass seine eigene Erfindung etwaige Nachteile eines bereits bestehenden ähnlichen Patens umgeht oder besser löst. Der alte Patentinhaber kann gegen die Äußerungen über eventuelle Nachteile des alten Patents lediglich im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens vorgehen. Eine Unterlassungsklage auf ordentlichem Gerichtsweg kann dieser nur dann anstreben, wenn der neue Patentinhaber die nachteiligen Äußerungen auch außerhalb des Patenterteilungsverfahrens zu machen beabsichtigt.
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11. Dezember 2009

Ähnliche aber nicht inhaltsgleiche Äußerungen von Unterwerfungserklärung nicht erfasst

Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 125/09

Im Rahmen einer Unterwerfungserklärung ist auf den spezifisch gewollten Inhalt der Erklärung abzustellen. Ähnliche, aber nicht irreführende Aussagen werden nicht wegen ihrer Ähnlichkeit erfasst.
Im vorliegenden Fall verpflichtete sich die Beklagte in ihrer Werbung ungetestete Matratzen nicht mehr mit Testwertungen der Stiftung Warentest zu bewerben. Eine wortgleiche Formulierung ohne Hinweis auf die Stiftung Warentest, in Verbindung mit zuordenbaren Testergebnissen der Stiftung Warentest, wurde vom Gericht als nicht von der Unterwerfungserklärung erfasst angesehen.
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07. Dezember 2009

Mitteilung einer Rechtsansicht ist lauter im Wettbewerb

Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.09.2009, Az.: I-20 U 89/09

Die Äußerung, dass der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht habe, teilt die Rechtsansicht im Bereich der Weitergabe von Software mit. Eine solch deutliche Äußerung der Rechtsauffassung ist vorliegend die Eröffnungsposition für weitere Verhandlungen, die sich an Vorgespräche, die nicht unberücksichtigt bleiben sollten, anschließen. Dies Verhalten ist im Wettbewerbsrecht lauter, da keine falschen Tatsachen behauptet werden.
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18. September 2009

Äußerung über Mitbewerber keine geschäftliche Handlung

Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2009, Az.: 4 U 188/07

In einer nachteiligen Äußerung eines Arztes über einen anderen Arzt gegenüber dem gemeinsamen Internetdienstleister ist keine geschäftliche Handlung zu sehen. Im Rahmen des Nachfragewettbewerbs sind die Dienstleistungen für die Ärzte austauschbar; zudem besteht kein Interesse, den Bezug beim Dienstleister besonders zu fördern. Im Rahmen des Absatzwettbewerbs bei der Werbung um Patienten sind durch die Äußerung indirekte Auswirkungen auf das Geschäft des Benachteiligten möglich. Aber die theoretische Möglichkeit ist nicht ausreichend für eine geschäftliche Handlung.
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09. September 2009

Apotheker äußert sich in Apothekerzeitung abwertend über ein Pharma-Unternehmen

Beschluss des KG Berlin vom 18.08.2009, Az.: 5 W 95/09 In einer abwertenden Aussage eines Apothekers über ein Pharma-Unternehmen, das mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat, ist noch keine geschäftliche Handlung zu sehen. Der Apotheker wies in seinem satirisch verfassten Leserbrief auf möglicherweise auftretende Lieferprobleme und die geringen Einsparpotenzialen des Rabattvertrages hin. Die geäußerte Meinung hatte keine wirtschaftlichen Zwecke zum Ziel sondern sollte vor allem andere Apotheker informieren.
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