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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Meinungsäußerung“

21. Januar 2022 Top-Urteil

Pauschale Mahnkosten unzulässig

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Beschluss des OLG Hamburg vom 22.12.2021, Az.: 15 U 14/21

Das OLG Hamburg hat es dem Versandunternehmen Otto untersagt, seinen Kunden kommentarlos eine pauschale monatliche Mahngebühr zu berechnen. Es bestätigte damit die vorhergehende Entscheidung des Landgerichts und stärkt gleichzeitig die Verbraucherrechte. Ein Anspruch des Unternehmens ergebe sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Vertragsverhältnis. Es handle sich auch nicht um eine bloße Rechtsauffassung oder schlichte Meinungsäußerung, sondern um eine unwahre Angabe.

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23. August 2021

Äußerungen über Fernsehsendungen – geschäftliche Handlung?

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Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.07.2021, Az.: 6 W 64/21

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass es sich bei kritischen Werturteilen eines Wissenschaftlers zu einer „True-Crime-Fernsehsendung“ um keine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.1 UWG handelt. Die Anmerkungen sind insbesondere dann hinzunehmen, wenn sie dazu dienen, die Allgemeinheit darüber zu unterrichten, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie wissenschaftlichen Standards nicht genügen.

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09. Juli 2019

Wettbewerbsrechtliche Einstufung einer herabsetzenden Äußerung

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.03.2019, Az.: 6 U 203/18

Die Äußerung, ein Mitbewerber habe „eine ganze Reihe von vertraglichen Pflichten“ zu erledigen, ist als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Eine solche Äußerung ist auch nicht als unlautere Herabsetzung nach § 4 Nr. 1 UWG anzusehen, wenn dieser ein Schreibens des Mitbewerbers an einen Dritten vorausgegangen ist, in dem Seitens des Mitbewerbers die Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Äußernden aufgestellt wurden. In einem solchen Fall führt die erforderliche Gesamtabwägung aller Güter und Interessen zu einer Verneinung einer unlauteren Herabsetzung, sodass auch kein Unterlassungsanspruch nach § 4 Nr. 1 UWG besteht.

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16. Mai 2018

Kündigung ist keine irreführende geschäftliche Handlung

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Urteil des LG Aachen vom 20.03.2018 (Az.: 41 O 51/17)

Eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und Nr. 7 UWG setzt unter anderem voraus, dass es sich um eine nachprüfbare Behauptung handelt, die sich bei der Überprüfung als eindeutig richtig oder falsch herausstellt. Dagegen stellt das Vertreten einer Rechtsauffassung, wie beispielsweise bei einer Kündigung, eine nicht nachprüfbare Meinungsäußerung dar. Vor allem bei der Kündigung von Altbausparverträgen, die umstritten ist, kann nicht von einem eindeutigen Richtig oder Falsch ausgegangen werden.

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06. September 2016

„Promis im Netz auf fett getrimmt“: Unionsrechtlicher Begriff der Parodie ist maßgeblich

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Urteil des BGH vom 28.07.2016, Az.: I ZR 9/15

a) Die Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG ist insoweit im Lichte des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG auszulegen, als es um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Parodien geht.

b) Maßgeblich ist der unionsrechtliche Begriff der Parodie. Die wesentlichen Merkmale der Parodie bestehen danach darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Der Begriff der Parodie hängt nicht von der weiteren Voraussetzung ab, dass die Parodie einen eigenen ursprünglichen Charakter hat, der nicht nur darin besteht, gegenüber dem parodierten ursprünglichen Werk wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen. Zu den Voraussetzungen einer Parodie gehört es außerdem nicht, dass sie das ursprüngliche Werk selbst betrifft (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 Rn. 33 - Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a.).

c) Die Annahme einer freien Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG unter dem Gesichtspunkt der Parodie setzt deshalb nicht voraus, dass durch die Benutzung des fremden Werkes eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG entsteht. Sie setzt ferner keine antithematische Behandlung des parodierten Werkes oder des durch das benutzte Werk dargestellten Gegenstands voraus.

d) Bei der Anwendung der Schutzschranke der Parodie in einem konkreten Fall muss ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen und Rechten der in den Art. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG genannten Personen auf der einen und der freien Meinungsäußerung des Nutzers eines geschützten Werkes, der sich auf die Ausnahme für Parodien beruft, auf der anderen Seite gewahrt werden (im Anschluss an EuGH, GRUR 2014, 972 Rn. 34 - Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a.).

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04. September 2013

Warnungen einer Versicherung vor Vertragsaufkäufen durch Dritte sind wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

Urteil des OLG München vom 06.06.2013, Az.: 29 U 4911/12 Ein Schreiben einer Versicherung als Warnung an Kunden, die ihren Versicherungsvertrag weiterveräußern möchten, ist zulässig. Allerdings muss es sich bei dieser Mitteilung um eine reine Meinungsäußerung handeln und die Versicherung darf keine unwahren Tatsachen verbreiteten. Dem Kunden muss deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei allein um einen Aufruf zur Überprüfung des Angebots handele.
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22. September 2010

Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung von Milch als „Gen-Milch“ mangels Aussicht auf Erfolg unzulässig

Beschluss des BVerfG vom 08.09.2010, Az.: 1 BvR 1890/08 Ein Verein zum Schutz der Umwelt und Verbraucher darf nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Produkte eines Herstellers von Molkereiprodukten als „Gen-Milch“ bezeichnen, wenn die Milchkühe auch gentechnisch verändertes Futter bekommen. Der Begriff sei als Schlagwort substanzarm. Seine Verwendung stelle daher keine konkrete Tatsachenbehauptung dar, die Fehlvorstellungen stützen würde, und sei folglich von der Meinungsfreiheit geschützt.
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