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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Medizinprodukte“

16. November 2017

Werbeaussage zu Medizinprodukt muss hinreichend nachweisbar sein

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Urteil des OLG Stuttgart vom 08.06.2017, Az.: 2 U 154/16

Wer fachlich umstrittene Aussagen für die Bewerbung von Medizinprodukten nutzt, muss auf diesen Streit hinweisen. In jedem Fall muss die Wirkbehauptung wissenschaftlich nachweisbar sein. Wenn die strittige Werbebehauptung nicht hinreichend belegt ist, ist die Werbung damit wettbewerbswidrig. Eine CE-Zertifizierung zählt nicht als ausreichender Nachweis für die Richtigkeit der Behauptung, da dort vorrangig die Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit geprüft werden, nicht jedoch die therapeutische Wirkung selbst.

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19. Dezember 2016

Werbung für Medizinprodukte mit wissenschaftlich nicht gesicherten Wirkungsaussagen ist irreführend

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Urteil des LG München I vom 11.04.2016, Az.: 4 HK O 11063/13

Wer im geschäftlichen Verkehr im Medizinbereich mit wissenschaftlich nicht gesicherten Wirkungsaussagen wirbt, ist für die Richtigkeit seiner Aussagen darlegungs- und beweispflichtig. Fehlen, wie bei der Bioresonanztherapie, objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten und hängt der Wirksamkeitsnachweis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens des Probanden ab, so ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich die Vorlage einer placebokontrollierten Doppelblindstudie erforderlich.

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26. Juli 2016

Zugabe von Geschenkkarten bei Kauf von Medizinprodukten unzulässig

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Urteil des OLG Köln vom 01.07.2016, Az.: 6 U 151/15

Die Bewerbung von Medizinprodukten mit einer an den Verkauf gekoppelten Geschenkkarte eines Internetversandhändlers fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 7 I S. 1 Nr. 2 HWG und stellt somit einen rechtswidrigen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar. Wenngleich der Geschenkkarten-Gutschein einen bestimmten Geldwert aufweist, so ist dieser nicht mit einem zulässigen Bar-Rabatt gleichzusetzen, da der Werbende durch die Zugabe eines solchen Gutscheins eine zusätzliche Möglichkeit erhält, auf seine Produkte aufmerksam zu machen und den Verbraucher in der Folge unsachlich zu beeinflussen.

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12. Oktober 2011

„Falsch“bezeichnung schadet nicht!

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 26.05.2011, Az.: 3 U 165/10 Ein Stickstoffmonoxid-Stickstoffgasgemische ist auch dann ein zulassungsbedürftiges Arzneimittel, wenn es zwar als technisches Gasgemisch bezeichnet wurde aber die Reinheit und Konzentration eine Bestimmung als Arzneimittel nahe legt.
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25. September 2009

DeguSmiles&more: Keine Prämien für den Bezug von Medizinprodukten

Urteil des BGH vom 26.03.2009, Az.: I ZR 99/07

Das Ausloben und Gewähren von Prämien für den Bezug von Medizinprodukten stellt beim Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 HWG eine produktbezogene und daher nach § 1 Abs. 1 Nr. 1a, § 7 HWG verbotene Werbung dar unabhängig davon, ob die für die Gewährung der Prämien erforderlichen Prämienpunkte allein für genau benannte Medizinprodukte, für eine nicht näher eingegrenzte Vielzahl von Medizinprodukten oder sogar für das gesamte, neben Medizinprodukten auch andere Produkte umfassende Sortiment angekündigt wird.
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