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Rechtsverstöße quer durch das Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht!
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.04.2011, Az.: 2-06 O 428/10
Dritte erhielten vom Hersteller Software im Rahmen einer (günstigen) Volumenlizenz (EDU), welche die Software auf DVDs brannten. Die DVDs wurden mit der Marke des Herstellers versehen. Ein Unternehmen erwarb diese DVDs und schnürte ein Paket für seine Kunden bestehend aus einer DVD, einer Seriennummer, AGB, einer Lizenzurkunde und einer notariellen Bestätigung. Das urheberrechtliche Verbreitungsrecht des Herstellers ist mangels Erschöpfung verletzt. Wenn ohne Zustimmung des Herstellers DVDs mit seiner Marke versehen werden, ist sein Markenrecht verletzt. Die Weitergabe und die Werbung mit (falschen) notariellen Bestätigungen ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.Widerrechtliche Nutzung von Karten
Im Internet veröffentlichte Karten, die umfangreich zugänglich sind, aktualisiert werden sowie jeweils mit einem Copyright-Hinweis versehen sind, sind urheberschutzfähige Werke. Zur gewerblichen Nutzung werden Kartenausschnitte branchenüblich mit Lizenzen vermarktet. Ein gewerblicher Nutzer muss substantiiert vortragen können, von welcher Website er die von ihm genutzten Karten entnommen haben will. Dabei werden diese widerrechtlich verwendet, wenn sie für Verwendungen zuvor notwendigerweise nicht autorisiert worden sind.