DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Lichtbilder“

25. Februar 2014 Top-Urteil

Keine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung von Fotos anderer Amazon-Händler

© Alphaspirit
Urteil des LG Köln vom 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13

Ein Händler, der als Rechteinhaber seine Produktbilder auf der Internet-Plattform Amazon einstellt, erklärt stillschweigend seine Einwilligung zur Nutzung der Bilder auch durch andere Händler, da es ihm bei der Benutzung vom Amazon bewusst gewesen sein muss, dass auch andere Händler die Bilder verwenden würden.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
23. Dezember 2013

Kostenlose Anfertigung von biometrischen Passbildern durch Ausweisbehörde kein Wettbewerbsverstoß

Urteil des LG Münster vom 22.03.2013, Az.: 023 O 146/12 Die unentgeltliche Anfertigung von Passbildern durch die örtliche Personalausweis- und Passbehörde zur ausschließlichen Verwendung für die Herstellung des Ausweisdokuments stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Bei dem beanstandeten Verhalten der Behörde handelt es sich nicht um eine geschäftliche Handlung, da es weder der Förderung des Wettbewerbs eines fremden noch eines eigenen Unternehmens diene. Die Anfertigung der digitalen Fotos und die Werbung dafür stelle nämlich keine selbständige wirtschaftliche Betätigung dar, sondern vielmehr eine öffentlich rechtliche Tätigkeit.
Weiterlesen
23. Oktober 2013

SUMO

Urteil des BGH vom 27.03.2013, Az.: I ZR 9/12 a) Bei der Bestimmung des Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 Abs. 1 UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt. b) Eine Verletzung des Urheberrechts an einem Sammelwerk kann deshalb nur angenommen werden, wenn das beanstandete Werk diejenigen Strukturen hinsichtlich der Auslese und Anordnung des Stoffs enthält, die das Sammelwerk als eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 4 UrhG ausweisen. Der übernommene Teil muss deshalb so weitgehend Ausdruck der individuellen Auswahlkonzeption des Urhebers des Sammelwerks sein, dass er noch einen gemäß § 4 UrhG selbständig schutzfähigen Teil seines Sammelwerks darstellt (Bestätigung von BGHZ 172, 268 Rn. 25 f. Gedichttitelliste I).
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.