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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Lebensmittelrecht“

25. Juni 2012

„FRISCH & FERTIG“ bei Zusatz von Konservierungsstoffen irreführend

Urteil des LG Köln vom 17.11.2011, Az.: 31 O 264/11

"FRISCH & FERTIG", "Frischfisch" sowie "Absolute Frische bei sofortigem Genuss" führen zu einer Irreführung des angesprochenen Verkehrs, wenn der Fisch mit Konservierungsstoffen behandelt wurde. Der Begriff „frisch“ suggeriert, dass der Fisch „direkt aus dem Meer“ kommt, dann nur mit der Marinade gewürzt und sofort verpackt wurde. Der Verkehr erwartet dementsprechend nicht, dass dem Fisch auch noch Konservierungsstoffe irgendeiner Art beigesetzt sind. Denn dann ist der Fisch nicht mehr „frisch“, sondern industriell haltbar gemacht.
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29. Mai 2012

Glucosamin Naturell

Urteil des BGH vom 30.11.2011, Az.: I ZR 8/11 a) Im Rahmen des § 1 Abs. 4a Satz 2 DiätV sind bei der Prüfung der Frage, ob für die diätetische Behandlung der Patienten eine Modifizierung der normalen Ernährung oder andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung oder eine Kombination aus beidem ausreichen, auch die auf dem Markt erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel zu berücksichtigen. b) Die Vorschriften in § 1 Abs. 4a Satz 1 und 2 DiätV über die Abgrenzung der Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke von anderen Stoffen stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, deren Verletzung auch geeignet ist, die Interessen der Verbraucher nicht unerheblich bzw. spürbar im Sinne von § 3 UWG 2004, § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG 2008 zu beeinträchtigen.
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16. April 2012

„Bella Fontanis Mango-Orangenblüte“ irreführend

Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.03.2012, Az.: 6 U 12/11

Die naturgetreue Abbildung von Früchten oder Pflanzenteilen, wie eine Orangenblüte auf der Flasche des Erfrischungsgetränks „Bella Fontanis Mango-Orangenblüte“ und die Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“, erwecken beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck, dass Fruchtsaft und/oder Fruchtmark der abgebildeten Frucht bzw. des Pflanzenteils enthalten sind. Insoweit dies nicht der Wahrheit entspricht, verstößt die Aufmachung des Produkts gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittelgesetzes.
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26. März 2012

„Sparkling Tea“ ist kein Tee

Urteil des OLG Hamm vom 14.02.2012, Az.: I- 4 U 143/11 Die Gestaltung der Flaschen des Schweppes Produkts „Sparkling Tea“ stellt keine irreführende Werbung dahingehend dar, dass es sich bei dem hier in Rede stehenden Getränk um Tee im Sinne der Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen handelt oder dass das Produkt unter Verwendung aufgebrühten Tees hergestellt werde. Es entsteht nicht der Eindruck, dass hier aufgebrühter Tee angeboten wird, weil das Getränk der Beklagten eben nicht nur "Tea", sondern "Sparkling Tea" heißt und die Aufmachung an einen Eistee erinnert.
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13. März 2012

Was ist drin, im Cordon Bleu?

Urteil des VG Stuttgart vom 09.02.2012, Az.: 4 K 2394/11

Ist eine "Puten-Formschnitte Cordon Bleu" mit Putenschinken und Schmelzkäse gefüllt, obwohl auf der Packung lediglich Schinken und Käse angegeben sind, so liegt eine irreführende Angabe vor. Schließlich ist in den Leitsätzen des deutschen Lebensmittelbuchs für Fleisch- und Fleischerzeugnisse unter Nr. 2.31 festgelegt, dass es sich bei  Bezeichnungen ohne Hinweis auf die Tierart es sich um Teile von Schweinen handelt und Schmelzkäse muss gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 b als Schmelzkäsezubereitung gekennzeichnet werden.
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05. März 2012

Kein europaweites Verkaufsverbot für „Flecki“

Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 01.03.2012, Az.: 14c O 302/11 Der von der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG vertriebene Schoko-Vanille-Pudding „Flecki“ verstößt weder gegen ein von Dr. Oetker eingetragenes Designrecht noch liegt in seiner Vertreibung ein Wettbewerbsverstoß. Zum einen wird das Dr. Oetker-Produkt „Paula“ durch das Aldi-Produkt nicht nachgeahmt. Zum anderen liegt im Vertreib von  „Flecki“ keine vermeidbare Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung vor. Außerdem unterscheiden sich „Flecki“ und „Paula“ erheblich in der Maserung der Puddingmassen sowie in der Aufmachung und Verpackung voneinander.
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22. Februar 2012

Klage gegen Unilever wegen Becel pro.activ

Wie das Verbraucherschutzunternehmen foodwatch berichtet, wurde gegen das Unternehmen Unilever wegen einer Werbeaussage bezüglich des Produkts Becel pro.activ eine Unterlassungsklage erhoben. Hintergrund ist eine Pressemitteilung von Unilever, nach der es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen der Margarine gebe. Der Margarine wird zum Zwecke der Senkung des Cholesterinspiegels der Stoff Pflanzensterine zugesetzt, welcher allerdings unter Wissenschaftlern höchst umstritten ist.
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08. Februar 2012

„Der Tee mit Zzischh“

Urteil des OLG Köln vom 18.11.2011, Az.: 6 U 119/11 Der Slogan "Der Tee mit Zzischh" für das Produkt "Sparkling Tea" führt in Verbindung mit der Produktaufmachung, beim Durchschnittsverbraucher, nicht zu dem unzutreffenden Eindruck, dass das Getränk nicht nur auf Tee-Extrakten, sondern auf aufgebrühtem Tee basiert.
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25. November 2011

Kein Siegel für „Biokristall“

Urteil des OLG Nürnberg vom 15.11.2011, Az.: 3 U 354/11

Das Bewerben und Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser unter der Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" ist zulässig, insoweit sich das Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch unterscheidet, dass es sich im Hinblick auf Gewinnung und Schadstoffgehalt von normalem Mineralwasser abhebt. Unzulässig ist die Kennzeichnung mit einem „Bio-Mineralwasser“-Kennzeichen, wenn es sich um einem dem Ökokennzeichen nachgemachte Kennzeichnung handelt.
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28. Oktober 2011

Schweinebraten ist nicht gleich Schweinebraten

Pressemitteilung Nr. 42/2011 des VG Berlin vom 20.10.2011, Az.: 14 K 43.09 Die Bezeichnung „Schweinebraten“ ist irreführend, wenn es sich dabei um zusammengefügte Fleischstücke handelt, ohne dass hierauf hingewiesen wird. Ein Fleischprodukt darf daher nicht als Schweinebraten bezeichnet werden, wenn es durch Zusammenfügung mehrerer Fleischstücke erzeugt wird. Der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher erwartet nämlich ein im natürlichen Zustand belassenes Produkt und nicht ein auf welche Weise auch immer zusammengefügtes Stück Fleisch.
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