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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Lebensmittelrecht“

23. Januar 2014

Ritter Sport unterliegt in weiterem Verfahren gegen Milka-Schokolade-Verpackungen

Urteil des OLG Köln vom 12.04.2013, Az.: 6 U 139/12

Zwar hat Ritter Sport die quadratische Schlauchverpackung für Tafelschokolade als dreidimensionale Marke eingetragen, doch darf Milka seine Schokoriegel und Kuchen „Tender“ weiter in der bisherigen Verpackung vertreiben. Die Ausführungen der Verpackungen unterscheiden sich allein durch die Gestaltung in Farbe und Schrift so auffallend, dass die geringe Formähnlichkeit - Milkas sind gerade nicht quadratisch - sowie das gleiche Verpackungsmaterial allein nicht ausreichen, um eine Markenverletzung zu verursachen. Der Streit zwischen den zwei Süßwarenherstellern findet damit jedoch noch kein Ende: das Verfahren gegen Milkas „2 Go“- Tafeln ist inzwischen beim BGH anhängig.

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22. Januar 2014

Nahrungsergänzungsmittel darf nicht mit umstrittener Fachmeinung beworben werden

Urteil des OLG Nürnberg vom 26.11.2013, Az.: 3 U 78/13

Ein Nahrungsergänzungsmittel (hier: Grüner-Tee-Extrakt) darf nicht mit einer umstrittenen fachlichen Meinung beworben werden, da diese als Beleg nicht ausreichend und die Werbeaussage somit irreführend ist. Der Werbende übernimmt durch die Übernahme einer bestimmten Aussage nämlich auch die Verantwortung für ihre Richtigkeit.

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16. Januar 2014

Ritter Sport vs. Stiftung Warentest

Pressemitteilung Nr. 01/14 des LG München vom 13.01.2014, Az.: 9 O 25477/13

Stiftung Warentest darf der Schokolade "Voll-Nuss" von Ritter Sport aktuell nicht mehr die Note „mangelhaft“ erteilen und behaupten, dieser Schokolade sei der chemisch hergestellte Aromastoff Piperonal beigefügt. Damit hat der bekannte Süßwarenhersteller den bisher vor dem LG München I geführten „Schokoladenstreit“ gewonnen. Das Testinstitut darf künftig nicht mehr behaupten, das Zutatenverzeichnis der Nussschokolade sei unter Verwendung der Deklaration „natürliches Aroma“ irreführend.

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11. Dezember 2013

Irreführende Werbung für Babynahrung

Urteil des OLG Hamburg vom 29.08.2013, Az.: 2 U 12/12 Werbung für Babynahrung mit der Angabe "mit natürlicher Milchsäurekultur" ist irreführend, wenn die Milchsäurekultur nicht der Natur entnommen, sondern im Labor durch enzymatische Selektionsprozesse in ihrer biochemischen Beschaffenheit verändert worden ist.
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03. Dezember 2013

Gesundheitsbezogene Wirksamkeitsaussagen über Lebensmittel

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 25.04.2013, Az.: 6 U 25/13 Gesundheitsbezogene Werbeaussagen, die auf die Wirksamkeit von Lebensmitteln einschränkungslos getätigt werden, müssen wissenschaftlich abgesichert sein. Nichtveröffentlichte Studien können nicht als Nachweis für eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung dienen, weil sie nicht in den Diskussionsprozess in der Fachwelt einbezogen werden können.
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29. November 2013

Produktbezeichnung „Marsecco“ für Wein ist nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.11.2013, Az.: 1 U 407/12 Die Produktbezeichnung "Marsecco" für einen in Italien hergestellten und in Deutschland vertriebenen Wein ist nicht irreführend. Der deutsche Verbraucher schließt aufgrund des Wortteils "secco" weder auf den Zuckergehalt noch auf die Geschmacksrichtung des Weins.
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11. Oktober 2013

Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungen

Urteil des OLG Köln vom 23.08.2013, Az.: 6 U 41/13 Auch wenn ein Nahrungsergänzungsmittel fast ausschließlich aus einem angabepflichtigen Inhaltsstoff (88%) besteht, ist sein Anteil in Prozent anzugeben.
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04. Juni 2013

„Die Dose ist grün.“ – Nein!

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.04.2013, Az.: 37 O 90/12 Das Bewerben von Getränkedosen mit der Aufschrift „Die Dose ist grün.“ sowie „unendlich recyclebar“ und „FE“ stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar. Umweltbewusstsein spielt für Verbraucher eine immer größere Rolle. Doch aus Blech gefertigte Dosen sind gerade nicht umweltfreundlich, genau dieser Eindruck wird jedoch durch die Slogans erweckt. So greift der Verbraucher eher zum beworbenen Produkt, was eine Behinderung der Wettbewerber darstellt und nun gerichtlich untersagt wurde.
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03. Juni 2013

Barilla

Urteil des BGH vom 22.11.2012, AZ.: I ZR 72/11 a) Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. b) Die Grundsätze über den freien Warenverkehr nach Art. 34 AEUV stehen der Anwendung nationaler Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht entgegen, die die Verwendung einer bestimmten Sprache vorschreiben, wenn stattdessen auch die Möglichkeit besteht, eine leicht verständliche andere Sprache zu verwenden. c) Der Hinweis "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den Anforderungen, die die LebensmittelKennzeichnungsverordnung an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt.
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04. März 2013

Unzulässigkeit von besonders bekömmlichen Weinen

Pressemitteilung Nr. 9/2013 des BVerwG zum Urteil vom 14.02.2013, Az.: 3 C 23.12 Weine dürfen nicht mit der Bezeichnung "bekömmlich" beworben werden. Auch wenn der Säuregehalt des Weines durch ein besonderes Gärverfahren reduziert wurde, ist eine solche Bezeichnung wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig. Der durchschnittliche Verbraucher versteht die Bekömmlichkeit als ein Hinweis auf eine besondere Magenverträglichkeit. Ein solcher Hinweis ist hierbei allerdings als eine gesundheitsbezogene Angabe zu erkennen. Gesundheitsbezogene Angaben sind jedoch bei alkoholischen Getränken nach der sog. Health-Claims-Verordnung generell unzulässig.
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