Bezeichnung als „Dubai-Schokolade“ ohne Herkunft aus Dubai unzulässig
Das OLG Köln untersagt den Vertrieb von Schokolade als „Dubai Schokolade“, wenn das Produkt nicht tatsächlich in Dubai hergestellt wurde oder keinen geographischen Bezug zu Dubai aufweist. Die Bezeichnung stelle eine geographische Herkunftsangabe dar, die beim Verbraucher Erwartungen an die Herkunft wecke. Ein Hinweis auf der Verpackungsrückseite, dass das Produkt aus der Türkei stammt, reiche nicht aus, um die Irreführungsgefahr zu beseitigen.

