„Visa Entropay“ darf nicht einzige unentgeltliche Zahlungsart sein
Wird dem Verbraucher zur Bezahlung von Online-Dienstleistungen (hier: Buchung von Flugreisen) als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Nutzung einer "Visa Entropay"-Karte angeboten, stellt dies einen wettbewerbswidrigen Verstoß dar. Bei "Visa-Entropay" handelt es sich um eine Art virtuelle (Prepaid-) Kreditkarte, welche in Deutschland nur gering verbreitet ist und keine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit darstellt.