Missbrauchsvorwurf gegen Lufthansa bei Reisestellenkarten bestätigt
Pressemitteilung Nr. 48/2009 des BGH vom 03.03.2009, Az.: KZR 82/07
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Deutsche Lufthansa AG (Lufthansa) Kreditkartenunternehmen nicht die Erlaubnis verweigern darf, in Kartenabrechnungen die Umsatzsteuer auf ihre Flugleistungen auszuweisen. Der Bundesgerichtshof hat in der Weigerung der Lufthansa, der Klägerin den Umsatzsteuerausweis zu gestatten, die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung i.S. von Art. 82 EG gesehen.
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