Einsatz des Postident-Spezial-Verfahrens nur nach vorheriger Belehrung des Verbrauchers
Ein Unternehmen darf sich nur dann des Postident-Spezial-Verfahrens (hier: Vermittlung von Krankenversicherungen) bedienen, wenn der Verbraucher über dessen rechtliche Konsequenzen ausführlich belehrt worden ist. Ansonsten erkennt der juristische Laie die rechtsgeschäftliche Bedeutung seiner Unterschrift nicht, er geht vielmehr davon aus, lediglich den Empfang der jeweiligen Sendung zu quittieren. Im betreffenden Fall wurden die Verbraucher vorab telefonisch kontaktiert und mit der Unterschrift beim Empfang eines Schriftstückes kündigten diese ihre bisherigen Verträge.