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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Kennzeichnungspflicht“

02. März 2015

OLG Düsseldorf – Fehlende dauerhafte Herstellerkennzeichnung nach § 7 Satz 1 ElektroG nicht abmahnfähig

© Gökhan Bartu Yüksel
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.05.2014, Az.: I-15 U 69/14

Ein Verstoß gegen die in § 7 Satz 1 ElektroG vorgeschriebene Pflicht, nach dem 13. August 2005 in der europäischen Union erstmals in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Identifizierung des Herstellers möglich ist, stellt mangels spürbarer Beeinträchtigung der Interessen von Mitbewerbern keinen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.

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20. Oktober 2014

Kennzeichnungspflicht trifft den Hersteller des Produkts

Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.08.2014, Az.: I-2 U 33/14

Im Fall von Kopfhörern gilt als Hersteller derjenige, der den Kopfhörer vermarktet, also dasjenige Unternehmen, das im EAR-Register nach dem ElektroG eingetragen ist und die fraglichen Kopfhörer produziert. Zudem muss der Hersteller eines Produkts eindeutig identifizierbar sein. Hierfür reicht es, wenn die Kontaktanschrift auf dem Verbrauchsprodukt selbst oder auf dessen Verpackung angebracht ist. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass der Name und die Kontaktadresse auf dem Produkt selbst angebracht werden, wenn der Hersteller in einem für jedermann einsehbaren Register registriert ist (im Fall von "Kopfhörern" im EAR-Register nach dem ElektroG).

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11. August 2014

Kennzeichnung von „Gourmet Aufschnitt – Gekochter Schinken“

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 10.06.2014, Az.: OVG 5 N 30.12

Der Verbraucher erwartet bei der Bewerbung eines Kochschinkenprodukts mit den Worten "Gourmet Aufschnitt - Gekochter Schinken" und "Eine hauchdünn geschnittene Delikatesse" ein Fleischerzeugnis, welches fast ausschließlich aus reinem Muskelfleisch besteht. Handelt es sich jedoch um ein Produkt, welches aus Fleischstücken zusammengesetzt wurde, muss der Hersteller dieses als Formfleischschinken kennzeichnen. Ein unter Gesamtbetrachtung der Verpackung klein gehaltener Hinweis auf die konkrete Zusammensetzung wird der Kennzeichnungspflicht nicht gerecht. Übersteigt der bei der Herstellung auftretende Muskelabrieb sogar den Wert von 5 Volumenprozent im verzehrfertig zusammengefügten Fleischanteil, darf das Produkt nicht einmal als Formfleisch deklariert werden, vielmehr handelt es sich dabei um ein „Erzeugnis eigener Art“.

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15. Juli 2014

Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei Rasierklingen

Urteil des LG Wuppertal vom 16.06.2014, Az.: 12 O 38/13

Werden Rasierklingen derart hergestellt, dass unter Zuhilfenahme eines die Klingen umfassenden Seifenblocks die Haut während der Rasur geschützt und gepflegt wird, indem der Seifenblock aufschäumt und Feuchtigkeit spendet, handelt es sich um ein kosmetisches Produkt, welches mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder der Verwendungsdauer nach Öffnen zu versehen ist. Eine solche Kennzeichnungspflicht entfällt nur dann, wenn noch vor Markteinführung oder der Bewerbung des Produkts der Nachweis der Unverderblichkeit erbracht wurde.

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14. Juli 2014

Herstellerangaben sind beim Vertrieb von Kopfhörern zwingend erforderlich

Urteil des OLG Hamm vom 03.04.2014, Az.: 4 U 25/14

Gibt der Vertreiber eines Produktes keinen eindeutig identifizierbaren Hersteller an, so ist darin ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht zu sehen. Dies begründet einen Unterlassungsanspruch, wobei die Wiederholungsgefahr nicht auf Bügelkopfhörer beschränkt ist, sondern hinsichtlich jeglicher Art von Kopfhörern, beispielsweise auch sog. in-ear-Kopfhörer, besteht. Es liegt insoweit eine kerngleiche Verletzungshandlung vor.

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04. März 2014

Klebefähnchen auf Kopfhörern stellen keine ausreichend dauerhafte Kennzeichnung i.S.d. § 7 Satz 1 ElektroG dar

Urteil des OLG Celle vom 21.11.2013, Az.: 13 U 84/13

Auf Kabeln von Elektrogeräten angebrachte Klebefähnchen, die ohne größeren Aufwand entfernt werden können, stellen eine nicht ausreichend „dauerhafte" Kennzeichnung im Sinne der Markverhaltensregelung des § 7 Satz 1 ElektroG dar, wenn davon auszugehen ist, dass sie aufgrund ihrer guten Sichtbarkeit beim Betrieb des Geräts von Verbrauchern als störend empfunden und deshalb regelmäßig entfernt werden. Der Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschrift des § 7 Satz 1 ElektroG begründet dabei einen Wettbewerbsverstoß.

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13. August 2010

Kennzeichnungspflichten beim Verkauf von Haushaltslampen

Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09

Beim Anbieten von mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen müssen verschiedene Pflichtangaben, u.a. die Energieeffizienzklasse und der Lichtstrom, angegeben werden. Mit Netzspannung betrieben sind dabei alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden.
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