Angabe „Made in Germany“ bei im Ausland hergestellten Kondomen unzulässig
Kondome dürfen nur dann als „Made in Germany“ gekennzeichnet werden, wenn das Produkt seine aus Sicht des Verkehrs maßgebende Qualität und charakteristischen Eigenschaften in Deutschland erhalten hat. Werden die wesentlichen Eigenschaften wie Dichtigkeit und Reißfestigkeit hingegen im Ausland geschaffen und findet lediglich die Kontrolle in Deutschland statt, ist die Verwendung der Angabe „Made in Germany“ unzulässig. Der Verkehr erwartet hinter „Made in Germany“, dass der Fertigungsprozess in Deutschland stattgefunden hat.