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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung“

02. Dezember 2016

Keine Verletzung von Markenrechten während eines Sonderangebots

© Syda Productions
Urteil des OLG München vom 30.06.2016, Az.: 6 U 531/16

Bietet ein Optikerfachgeschäft in einem Sonderangebot Brillenfassungen einer älteren Kollektion eines Markenherstellers an, so liegt keine Markenverletzung vor. Ein verständiger Durchschnittsverbraucher versteht das Sonderangebot nicht als eine gemeinsame Sonderaktion des Markeninhabers mit dem werbenden Verkäufer. Auch wird ein Verbraucher gewöhnlich annehmen, dass der Kaufpreis reduziert wurde, weil es sich um einen Artikel aus einer älteren Kollektion handelt. Daher ist hierauf nicht gesondert hinzuweisen.

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26. September 2016

Handy-Werbung mit „0 € Zuzahlung“ kann irreführend sein

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Urteil des LG Düsseldorf vom 11.03.2016, Az.: 38 O 66/15

Wird mit der Aussage „0 € Zuzahlung“ für einen Mobilfunktarif mit Mobiltelefon geworben, so ist diese Aussage irreführend, wenn zunächst eine Zuzahlung für das Mobiltelefon notwendig ist. Dies gilt selbst dann, wenn diese einmalige Zuzahlung später wieder vollständig zurückerstattet wird.

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19. September 2016

Unternehmensinhaber haftet für irreführende Werbung seines Werbepartners

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Urteil des LG Karlsruhe vom 30.01.2014, Az.: 15 O 101/13 KfH IV

Ein kommerzieller Anbieter (sog. Merchant) haftet für rechtswidrige Werbeaussagen, die von beauftragten Werbeagenturen und Internet-Werbepartnern (sog. Affiliates) verwendet werden, sodass der Unterlassungsanspruch im Sinne einer Erfolgshaftung auch gegen den Inhaber des Unternehmens zu richten ist. Dabei ist es ausreichend, dass dieser auf die Tätigkeit der beauftragten Agentur einen bestimmenden Einfluss hätte nehmen können.

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14. September 2016

Wettbewerbsverstoß durch unzutreffende Werbeaussage

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.06.2016, Az.: 6 U 26/16

Wird im Informationsblatt einer Aktiengesellschaft mit der Aussage „Für Sie ändert sich im Übrigen nichts“ geworben, obwohl den Aktionär bei Annahme eines Angebotes erhebliche Änderungen bzw. Nachteile treffen, stellt dies eine irreführende Werbung und damit ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht dar. Die durch die Irreführung veranlasste geschäftliche Handlung kann dabei bereits dann vorliegen, wenn der Werbeadressat zur Entgegennahme weiteren Informationsmaterials in näheren Kontakt mit dem Werbenden tritt.

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31. August 2016

Werbung kann trotz Geo-Targeting irreführend sein

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Urteil des BGH vom 28.04.2016, Az.: I ZR 23/15

a) Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG kann auch ein Unternehmen sein, dessen Waren oder Dienstleistungen die angesprochenen Verbraucher in dem Gebiet, in dem die beanstandete Werbung erscheint, nicht erwerben können.

b) Wer auf bundesweit ausgerichteten Portalen im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen wirbt und weder aus der Natur der Sache noch aufgrund entsprechender Hinweise als allein lokal oder regional ausgerichtetes Unternehmen zu erkennen ist, erweckt den Eindruck einer grundsätzlich bundesweiten Verfügbarkeit seiner Waren und Dienstleistungen.

c) Für die Frage, ob ein relevanter Teil des Verkehrs irregeführt wird, ist allein auf die von der beanstandeten Werbung angesprochenen Verkehrskreise abzustellen.

d) Eine irreführende Werbung über die Verfügbarkeit eines Produkts ist lauterkeitsrechtlich auch dann erheblich, wenn die Werbung außerhalb seines Absatzgebiets trotz eines Geo-Targeting-Verfahrens noch in einem spürbaren Umfang (hier: 5% der Abrufe der Werbung aus anderen Regionen) abrufbar bleibt.

e) Für die Frage, ob Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden, die sie andernfalls nicht getroffen hätten, steht das Aufsuchen einer Internetseite, auf der Produkte oder Dienstleistungen unmittelbar bestellt werden können, dem Betreten eines stationären Geschäfts gleich.

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29. August 2016

Werbeaussage „100 Mbit/s LTE Netz“ ist für Mobilfunknetze irreführend

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.07.2016, Az.: 6 U 100/15

Das Bewerben eines Mobilfunknetzes als „100 Mbit/s LTE Netz“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, sofern das Mobilfunknetz zu normalen Tageszeiten und an empfangsstarken Orten keine Übertragungsraten erreichen kann, die im Durchschnitt weit über 50 Mbit/s und gelegentlich bei 100 Mbit/s liegen.

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12. August 2016

Werbung von gesundheitsschädlichen Reinigungsprodukten ohne entsprechende Kennzeichnung ist irreführend

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Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.07.2016, Az.: 6 U 227/15

Werden gefährliche Gemische (hier: Milizid-Reinigungsprodukte, welche die Gefahr einer Ätzwirkung und Augenreizung hervorrufen) im Sinne der CLP-Verordnung (zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) beworben, gilt eine entsprechende Kennzeichnungspflicht auf den Sicherheitsdatenblättern und Produktetiketten, da ansonsten eine Irreführung der Verbraucher hervorgerufen wird.

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08. August 2016

Marketplace-Händler haftet für fehlerhafte Preisangaben von Amazon

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Urteil des BGH vom 03.03.2016, Az.: I ZR 110/15

a) Die Prüfung, ob die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig ist, hat unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände zu erfolgen. In diese Beurteilung sind nach der vorgerichtlichen Abmahnung auftretende Umstände auch dann einzubeziehen, wenn ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Zeitpunkt der Abmahnung nicht festzustellen ist.

b) Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. I 2015, S. 2158) in § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG eingefügte Relevanzklausel trägt dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken Rechnung und beinhaltet gegenüber der bisherigen Rechtslage im Hinblick darauf, dass schon bisher im Rahmen des § 3 Abs. 1 UWG aF die Spürbarkeit der Interessenbeeinträchtigung zu prüfen war, keine inhaltliche Änderung.

c) Die irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden Herstellerpreisempfehlung ist regelmäßig geeignet, den Verbraucher im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er ansonsten nicht getroffen hätte. Die Preisempfehlung stellt für den Verbraucher eine wesentliche Orientierungshilfe bei der Einschätzung der Vorteilhaftigkeit von Marktangeboten dar.

d) Ein Händler, der auf einer Internet-Handelsplattform in seinem Namen ein Verkaufsangebot veröffentlichen lässt, obwohl er dessen inhaltliche Gestaltung nicht vollständig beherrscht, weil dem Plattformbetreiber die Angabe und Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung vorbehalten ist, haftet als Täter für den infolge unzutreffender Angabe der Preisempfehlung irreführenden Inhalt seines Angebots.

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11. Juli 2016

Hotel-Werbung mit vier goldenen Sternen kann zulässig sein

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Urteil des LG Freiburg vom 20.06.2016, Az.: 12 O 137/15 KfH

Die Bewerbung eines Hotels mit vier Sternen stellt dann keine irreführende Sterneklassifizierungs-Werbung dar, wenn die konkrete Gestaltung und Einbindung der Sterne keinem Gütesiegel einer offiziellen Vergabe-Stelle entspricht und der Verkehr daher auch nicht von einer unabhängigen Qualitätseinstufung ausgehen kann. Werden die Sterne in ein Wappen mit einer Abkürzung HS in einem darunter laufenden unregelmäßig geformten Bogen integriert, so kann davon ausgegangen werden, dass sie Teil der Wappen-Gestaltung sein sollen und keiner Hotelklassifizierung entsprechen sollen.

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06. Juli 2016

Keine Irreführung über Herstellereigenschaft, wenn Hersteller im Rechtssinn

© abcmedia - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.03.2016, Az.: 6 U 40/15

Wird ein Produkt mit einem Hersteller beworben, obwohl nicht alle Bestandteile von ihm stammen, so führt er die Verbraucher dann nicht über seine Herstellereigenschaft in die Irre, wenn er zumindest im Rechtssinn Hersteller des Produktes ist. Das gilt für das allein produktverantwortliche Unternehmen jedenfalls für § 4 ProdHaftG und § 1 I Nr. 1 ÜZVO.

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