DSC5644_bearbeitet
Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten“

09. Oktober 2014 Top-Urteil

Geld-Zurück-Garantie III

© Alekleks
Urteil des BGH vom 19.03.2014, Az.: I ZR 185/12

a) Der Tatbestand der Nummer 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt keine hervorgehobene Darstellung der vermeintlichen Besonderheit des Angebots, sondern lediglich voraus, dass beim Verbraucher der unrichtige Eindruck erweckt wird, der Unternehmer hebe sich bei seinem Angebot dadurch von den Mitbewerbern ab, dass er dem Verbraucher freiwillig ein Recht einräume. Der Tatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn dem angesprochenen Verbraucher gegenüber klargestellt wird, dass ihm keine Rechte eingeräumt werden, die ihm nicht schon kraft Gesetzes zustehen.

b) Eine gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen liegt nicht vor, wenn die im Gewährleistungsfall bestehenden Ansprüche nicht als etwas Ungewöhnliches herausgestellt, sondern als selbstverständlich bestehend bezeichnet werden.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
26. März 2021

Bewerbung eines Lebensmittels mit selbstverständlichen Angaben irreführend?

© Yvonne Weis - Fotolia.com
Beschluss des VG Stade vom 05.02.2021, Az.: 6 B 54/21

Sind keine Gesundheitsgefahren für den Verbraucher zu befürchten und ist die Täuschungsgefahr durch die möglicherweise irreführende Werbung als gering einzustufen, kann das Aussetzungsinteresse das Vollzugsinteresse überwiegen. Anlass zu dieser Entscheidung war der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage einer Betreiberin einer Molkerei gegen einen lebensmittelrechtlichen Bescheid. Die Molkerei bewarb ihren Speisequark mit Angaben, die jedes vergleichbare Produkt aufweist. Zusätzlich bewarb sie ihr Produkt mit fehlerhaften Eiweißangaben.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig über interessante Angebote zu Dienstleistungen der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an [email protected] sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.