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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführende Werbeaussagen“

15. Dezember 2021

Irreführung bei Werbung für Matratzen mit Testsieg

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Beschluss des OLG Frankfurt vom 18.11.2021, Az.: 6 W 92/21

Bei Werbung für ein Produkt mit Testergebnissen, die nicht das beworbene Produkt, sondern ein anderes betreffen, ist es nicht irreführend, wenn darüber in unmittelbarer Nähe der Aussage aufgeklärt wird. Hinzu kommt, dass bei der Anschaffung einer neuen Matratze davon ausgegangen werden kann, dass der durchschnittliche Verbraucher bei einer solchen langlebigeren und teureren Anschaffung aufmerksamer ist.

Jedoch ist es irreführend, damit zu werben, dass die Matratze Testsieger aus 500 getesteten Matratzen ist, wenn diese 500 Matratzen nicht in einem Test, sondern in mehreren Tests, über mehrere Jahre hinweg getestet wurden.

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16. November 2017

Werbeaussage zu Medizinprodukt muss hinreichend nachweisbar sein

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Urteil des OLG Stuttgart vom 08.06.2017, Az.: 2 U 154/16

Wer fachlich umstrittene Aussagen für die Bewerbung von Medizinprodukten nutzt, muss auf diesen Streit hinweisen. In jedem Fall muss die Wirkbehauptung wissenschaftlich nachweisbar sein. Wenn die strittige Werbebehauptung nicht hinreichend belegt ist, ist die Werbung damit wettbewerbswidrig. Eine CE-Zertifizierung zählt nicht als ausreichender Nachweis für die Richtigkeit der Behauptung, da dort vorrangig die Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit geprüft werden, nicht jedoch die therapeutische Wirkung selbst.

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