Heilpraktiker und Psychotherapie
Urteil des LG Wuppertal vom 31.03.2016, Az.: 12 O 126/15
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Wenn jemandem die Erlaubnis erteilt wurde, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)" zu führen, ist es nicht irreführend, wenn er sich als "Heilpraktiker für Psychotherapie" bezeichnet.