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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „irreführend“

23. Mai 2014

Irreführende Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“ und nicht-amtlichem Gütesiegel

Urteil des LG Berlin vom 29.10.2013, Az.: 15 O 157/13

Wirbt ein Online-Shop mit einer „Geld-zurück-Garantie“, so müssen die Bedingungen für deren Inanspruchnahme klar und eindeutig sowie an für den Verbraucher leicht zugänglicher Stelle angegeben werden, anderenfalls liegt ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.

Auch die Werbung mit einem „Shop Usability Award“ ohne Angabe der Kriterien für dessen Verleihung sowie mit einem eigens angefertigten Gütesiegel ist irreführend und daher unzulässig.

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21. Oktober 2013

Winzerschorle muss nicht vom Winzer stammen

Pressemitteilung Nr. 34/2013 des OVG Rheinland-Pfalz vom 27.09.2013, Az.: 8 A 10219/13.OVG Die Bezeichnung Winzerschorle ist keine Irreführung, wenn diese nicht aus den eigenen Trauben des Betriebs stammt und diese auch nicht vollständig dort selbst hergestellt wird. Vielmehr darf dieser Name auch dann geführt werden, wenn der Wein zugekauft und lediglich das Mineralwasser aus dem eigenen Betrieb beigemischt wurde.
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20. Mai 2011

Verwendung des Siegels „Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet …“ ist irreführend

Beschluss des LG Köln vom 26.11.2009, Az.: 31 O 607/09

Die Verwendung eines Unternehmens-Siegles mit der Aufschrift "Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet..." für die werbliche Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend. Zwar handelt es sich vorliegend um ein Siegel einer bekannten und allgemein anerkannten Prüfungsgesellschaft, jedoch suggeriert es dem Rechtssuchenden, dass es dem damit werbenden Anwalt unter allgemein anerkannten Prüfungsbedingungen erteilt worden ist. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Es mangelt an einer ausreichend breit angelegten Beteiligung der betroffenen Fachkreise, welche allein eine allgemein anerkannte Auswahl der Prüfungsinhalte sicherstellen kann.
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12. Januar 2011

Zur Werbung für die Aktivierung „fettfressender“ Hormone ohne wissenschaftlichen Hintergrund

Urteil des OLG Hamm vom 30.11.2010, Az.: I-4 U 88/10

Es ist unzulässig, mit der Wirkung von Lebensmitteln zu werben, die ihnen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Somit ist die Werbung für Kapseln, mit denen angeblich ein "fettfressendes" körpereigenes Schlankheitshormon angeregt werden soll, ohne dass dies im Rahmen einer öffentlichen Studie nachgewiesen wurde, irreführend. Insbesondere Verbraucher die unter ihrem Übergewicht leiden, sind oftmals unkritischer gegenüber neu beworbenen Produkten und daher schutzbedürftiger als andere Verbraucher.
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27. Oktober 2010

Bezeichnung „Bundesdruckerei“ im Firmennamen irreführend

Beschluss des BGH vom 11.02.2010, Az.: I ZR 154/08

Die Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmennamen kann irreführend und damit wettbewerbswidrig sein, da der Durchschnittsverbraucher davon ausgeht, dass die Bundesrepublik Deutschland zumindest Mehrheitsgesellschafterin ist. Zudem folgert der Verkehr, dass das Unternehmen über eine besonders verlässliche Bonität verfügt. Liegt dies nicht vor, ist die Verwendung der Bezeichnung "Bundesdruckerei" im Firmennamen rechtswidrig.
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27. August 2010

Werbung mit umstrittener Funktionsweise irreführend

Urteil des LG Cottbus vom 23.02.2010, Az. 11 O 48/09 Die Werbeaussage, dass ein Gerät zur Mauertrocknung geeignet ist, weckt im durchschnittlich bautechnisch bewanderten Verbraucher die Vorstellung, das beworbene Gerät habe die ihm zugesprochene Wirkung und seine Wirkweise beruhe auf nachprüfbaren physikalischen Erkenntnissen. Entspricht das beworbene Gerät diesen Erwartungen nicht, wird der Verbraucher getäuscht und die Werbung ist irreführend. Beruht ein Gerät auf einer wissenschaftlich umstrittenen Erkenntnis und kommt dies in der Werbung für das Gerät nicht zum Ausdruck, trifft den Werbenden die Beweislast dafür, dass seine Werbebehauptung richtig ist.
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27. August 2010

Weitere Angaben zu DIN-Normen in der Werbung nicht erforderlich

Beschluss des KG Berlin vom 20.04.2010, Az.: 5 W 92/10

Wird ein Produkt mit der Angabe einer DIN-Norm beworben, die zu bestimmten Werten Angaben des ermittelnden Verfahrens fordert, ist die Nennung der Verfahrensangaben in der Werbung nicht erforderlich. Daher wird der verständige Durchschnittsverbraucher durch ein Fehlen dieser Angaben in der Werbung nicht irregeführt. Der Durchschnittsverbraucher erwartet bei der Angabe einer DIN-Norm lediglich, dass die Ware den normierten Qualitätsanforderungen entspricht.
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23. August 2010

Werbung mit Frei-Haus-Lieferung ohne Hinweis auf Mindermengenzuschlag ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 Die Werbung eines Unternehmens mit den Worten "Bei Onlinebestellungen wird innerhalb Deutschlands und Österreichs frei Haus geliefert." ist unzulässig und damit irreführend, wenn der Verbraucher nicht darüber aufgeklärt wird, dass bei Bestellung neutraler Ware unter 50 € Netto-Warenwert ein Mindermengenaufschlag erhoben wird und der Kunde somit über das am Ende zu zahlende Entgelt getäuscht wird.
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30. Juli 2010

Werbung mit nicht lieferbaren Waren ohne entsprechenden Hinweis irreführend

Urteil des OLG Hamm vom 22.04.2010, Az.: I-4 U 205/09 Werden Produkte über das Internet angeboten, ohne dass hierbei ein Hinweis auf die Verfügbarkeit des Produktes erfolgt, bedeutet dies, dass die Waren unverzüglich versandt werden können. Können die Waren jedoch nicht unmittelbar geliefert werden, ist die Werbung mit diesen Waren ohne einen entsprechenden Hinweis auf den Liefertermin irreführend und daher wettbewerbswidrig.
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