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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Internetwerbung“

16. März 2015

Vodafone-Werbung „SKY für unterwegs“ ist wegen Irreführung unzulässig

© Sergey Peterman - Fotolia.com
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2014, Az.: 38 O 25/14

Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" für die Bewerbung des Tarifs "SKY für unterwegs" von Vodafone ist irreführend und deshalb unzulässig, wenn das zur Verfügung gestellte Datenvolumen gar nicht ausreicht, um tatsächlich alle Spiele mobil verfolgen zu können und eine vollständige Nutzung des Angebots deshalb nur unter Hinzubuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen oder über WLAN möglich ist. Es schadet dabei nicht, dass nach Ausschöpfung des Datenvolumens von 2 Gigabyte die Verbindung nur gedrosselt wurde, da so faktisch eine Liveübertragung unterwegs aufgrund der beschränkten Übertragungsrate nicht möglich ist.

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20. November 2013

Werbung mit nicht nachweisbarem Effekt ist irreführend

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 26.09.2013, Az.: 6 U 195/10 Eine Werbung für ein technisches Gerät, in welcher diesem eine bestimmte Wirkung zugeschrieben wird, ohne dass der beworbene Effekt wissenschaftlich erklärbar oder überprüfbar wäre, ist irreführend und damit unzulässig.
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18. Juni 2010

Kosmetische Behandlungen in der Türkei – aber nicht mit unlauterer Werbung!

Urteil des OLG Hamm vom 18.05.2010, Az.: 4 U 36/10 Wirbt ein Reisevermittler mit Reisen in die Türkei zur Durchführung von kosmetischen Behandlungen, verhält er sich wettbewerbswidrig, wenn der über seine Internetwerbung mit den Worten "In unserer Klinik in J treffen Sie auf erfahrene Spezialisten" wirbt. Durch die Angabe "in unserer Klinik" entsteht der unrichtige Eindruck, dass der Reisevermittler die Klinikleistungen auch selbst erbringt und nicht nur vermittelt. Diese Irreführung des angesprochenen Verkehrskreises ist folglich unlauter und somit wettbewerbswidrig.
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02. Juni 2009

„Lieferzeit auf Nachfrage“

Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az.: 4 U 167/08

Der Zusatz "Lieferzeit auf Nachfrage" in der Internetwerbung ist irreführend, da über die Verfügbarkeit der Ware ein Irrtum erregt wird. Der Kunde geht davon aus, dass ein Internetversandhandel unverzüglich liefern kann oder genau informiert, ob und wann die Ware geliefert wird. Jener Zusatz klärt nicht darüber auf, dass es keinen festen Zwischenhändler gibt, bei dem sich der Händler sicher mit der Ware eindecken kann.

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17. März 2009

Internetwerbung für Glücksspiele

Pressemittelung des BayVGH vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399

Ein räumlich auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes beschränktes Internetwerbeverbot für Sportwetten ist zulässig. Dieser räumlich beschränkten Untersagung kann zumutbar durch sogenannte Geolokalisations-Programme nachgekommen werden. Reine Warnhinweise sind dabei nicht ausreichend, da diese nicht ebenso effektiv sind wie der völlige Werbeverzicht.
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