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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Internetversandhandel“

05. Juli 2018

Bezeichnung im Online Versandhandel als markenmäßige Benutzung

© Rido - Fotolia.com
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 07.06.2018, Az.: 6 U 94/17

Wird eine Wortmarke (hier: MO) innerhalb des Namens eines Artikels verwendet (hier: Damen Hose MO), so wird die Bezeichnung markenmäßig benutzt und vom Verkehr als Zweitmarke verstanden. Handelt es sich bei dem bezeichneten Produkt jedoch um keines dieser Marke, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Da die Bezeichnung nicht nur in einem beschreibenden Sinn oder als dekoratives Gestaltungsmittel verwendet wird, besteht eine Verwechslungsgefahr mit der eigentlichen Marke.

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08. Oktober 2010

Kein Altölhandel ohne Abgabestelle

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 02.06.2010, Az.: 5 W 59/10 Auch wer Motorenöl im Internetversandhandel anbietet muss eine Abgabestelle für Altöl einrichten und hierauf hinweisen. Ein Internetshop kann eine Verkaufsstelle und digitale Hinweise können eine Schrifttafel im Sinne des § 8 AltölV sein. Eine solche weite Auslegung ist auch nach dem Zweck der Vorschrift geboten, da durch die Hinweispflicht der Umweltschutz gefördert werden soll. § 8 AltölV ist zudem eine Marktverhaltensregel, weil die Pflicht zum Hinweis „am Ort des Verkaufs“ und somit „am Markt“ zu erfüllen ist.
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