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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Internetrecht“

20. März 2014

Werbeanzeigen mit Angebot eines Geschäftsabschluss ohne Angabe der Identität des Unternehmens unzulässig

Urteil des OLG Stuttgart vom 12.12.2013, Az.: 2 U 12/13

Bei Werbeanzeigen, die ein Angebot zu einem Geschäftsabschluss beinhalten, ist die Angabe über die Identität (Rechtsform und Anschrift) eines Unternehmens wesentlich. Ein Angebot zu einem Geschäftsabschluss liegt dann vor, wenn der Verbraucher hinreichend über das Produkt und den Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Die Verpflichtung zur Angabe der Identität hat den Zweck, dass die Verbraucher selbst entscheiden können, ob sie mit dem Unternehmen vertragliche Beziehungen schließen wollen. Für die Zweckerreichung ist es irrelevant, ob der Werbende sein eigenes Unternehmen als Anbieter angibt oder andere Unternehmen, für die er wirbt.

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20. März 2014

Unterlassungserklärung eines minderjährigen Online-Händlers nicht rechtswirksam

Urteil des LG Düsseldorf vom 20.01.2014, Az.: 2a O 58/13

Ein Minderjähriger, der mit Zustimmung seiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts einen Online-Handel betreibt, kann in dessen Zusammenhang keine rechtswirksamen Unterlassungserklärungen für einen Schutzrechtsverstoß abgeben. Denn er ist lediglich für solche Rechtsgeschäfte beschränkt geschäftsfähig, welche der Online Handel in Bezug auf Aufbau und Führung mit sich bringt. Ein Schutzrechtsverstoß kann hingegen in jedem ausgeübten Gewerbe anfallen und bezieht sich nicht konkret auf den Onlinehandel. Um eine wirksame Unterlassungserklärung abgeben zu können, die die Wiederholungsgefahr für einen Verstoß beseitigt, benötigt dieser in jedem Fall mindestens zusätzlich die Unterschrift seines gesetzlichen Vertreters.

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20. März 2014

Einrichtung von „Tippfehlerdomains“ kann gezielte Behinderung darstellen

Urteil des OLG Köln vom 18.10.2013, Az.: 6 U 36/13

Sogenannte „Tippfehlerdomains“ stellen eine gezielte Behinderung dar, wenn die Weiterleitung darauf angelegt ist, potentielle Internetkunden zur Website eines Mitbewerbers umzuleiten. Die Haftung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Betreiber der Website, auf die weitergeleitet wird, keine positive Kenntnis von der „Tippfehlerdomain“ besitzt.

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20. März 2014

Endpreis bei Onlinebuchung eines Hotels muss Tourismusabgabe enthalten

Urteil des OLG Köln vom 14.03.2014, Az.: 6 U 172/13

Eine Abgabe wie eine Tourismussteuer muss im Übernachtungsgesamtpreis angegeben werden, sofern ein Hotelbetreiber jene auf seine Gäste abwälzt. Da es sich gerade um keine optionale Zusatzleistung für die Gäste handelt, ist eine solche Abgabe ein sonstiger Preisbestandteil im Sinne der PAngV, sodass eine Nennung im Endpreis bei einer Online-Buchung zwingend erforderlich ist.

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18. März 2014 Top-Urteil

Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener Daten bei Facebook unwirksam

© Sanja1977
Urteil des LG Berlin vom 09.09.2013, Az.: 16 O 60/13

Die Verknüpfung zwischen dem Button „Spiel spielen“ im „App-Zentrum“ von Facebook und der Zustimmung zur Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten ist irreführend iSd § 5 UWG, da sie den Nutzer, der die Reichweite seiner Erklärung nicht kennt und deshalb tatsächlich keine wirksame Einwilligung zur Weitergabe seiner persönlichen Daten abgeben kann, über die Wirksamkeit seiner Zustimmung täuscht. Diese Täuschung hält ihn zugleich ab, seine Rechte rückwirkend geltend zu machen. Auch Bestimmungen in Nutzungsvereinbarungen von Apps, die es der Anwendung erlauben, Statusmeldungen und Fotos im Namen des Nutzers zu posten, sind als allgemeine Geschäftsbedingung intransparent und daher unwirksam. Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich Einspruch durch Facebook eingelegt. Ende Oktober 2014 muss das Landgericht Berlin dann über die Sache nochmals entscheiden.

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11. März 2014

Unzulässige Mobilfunktarifwerbung mit „grenzenlosem Surfen“

Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, Az.: 38 O 45/13

Es ist unzulässig, gegenüber Verbrauchern einen Mobilfunktarif mit der Aussage "Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" zu bewerben, wenn bei diesem Tarif tatsächlich Peer-to-Peer-Kommunikationen, wie sie z.B. für Tauschbörsen oder für Skype genutzt werden, ausgenommen sind und dies nicht deutlich erkennbar ist.

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11. März 2014

Zur Beweislast eines Rechtsmissbrauchs im Wettbewerbsprozess

Urteil des OLG Köln vom 29.05.2013, Az.: 6 U 220/12

Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände. Hierzu ist sowohl auf Art und Schwere des Wettbewerbsverstoßes, das Verhalten des Schuldners bei Verfolgung dieses Verstoßes aber auch nach dem Verstoß abzustellen. Die Darlegungs- und Beweislast eines Rechtsmissbrauchs liegt dabei grundsätzlich beim Anspruchsgegner. Gelingt es diesem jedoch, die grundsätzlich für die Antragsbefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Gläubiger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen.

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11. März 2014

Datenschutzhinweis unter „Kontakt“ bei Nutzung von Tracking Tools wettbewerbswidrig

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 18.02.2014, Az.: 3-10 O 86/12

Zwar darf ein Diensteanbieter für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur Gestaltung von Telemedien mit Hilfe des Programms Piwik Nutzerprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen. Er hat jedoch den Nutzer zu Beginn des Nutzungsumfangs und später jederzeit abrufbar auf dessen Widerspruchsrecht hinzuweisen. Die Erreichbarkeit der Datenschutzhinweise über einen Link "Kontakt" ist dabei nicht geeignet, den Nutzer klar und zuverlässig über die Widerspruchsmöglichkeit zu informieren.

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11. März 2014

Zur Zulässigkeit sog. „Tippfehler-Domains“

Pressemitteilung Nr. 10/2014 des BGH vom 22.01.2014, Az.: I ZR 164/12

Wird eine Domain mit bewusst falscher, nahezu identischer Schreibweise einer sehr bekannten Webseite betrieben um daraus in der Weise Profit zu schlagen, dass User, die sich beim Namen dieser Seite vertippen, auf eine Webseite umgeleitet werden, die nichts mit deren Online-Diensten gemein hat, sondern auf eine Seite umleitet, die für Versicherungen wirbt, so kann dies eine unzulässige Nutzung der Domain darstellen. Um dem zu entgehen, ist es allerdings ausreichend, einen deutlichen Hinweis darauf anzubringen, auf welcher Webseite sich der Nutzer nun tatsächlich befindet.

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