Impressumspflicht für einzelne Profile auf der Internetplattform „Xing“
Für einzelne Profile auf dem sozialen Netzwerk Xing besteht grundsätzlich eine Impressumspflicht, da es sich bei einem solchen um das Angebot eines einzelnen geschäftsmäßigen Teledienstes handelt, dessen Profilinhaber Diensteanbieter des selbigen ist. Dem Fehlen eines Impressums auf einem Xing Profil kommt jedoch keine geschäftliche Relevanz zu, da es nicht geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.