Nachricht aus Österreich
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.03.2009, Az.: 7 U 94/08
Eine inhaltlich unzulässige Pressemitteilung im Internet als Auszug aus einem österreichischen Print-Magazin wird zur Bewerbung eingesetzt. Die Meldung in der Zeitschrift, die in Deutschland nicht erhältlich ist, rechtfertigt eine Entschädigung. Allerdings ist zubeachten, dass der Leserkreis dieser Ankündigung aufgrund von Fundort und Inhalt eher als klein zu betrachten ist.