Inhalte mit dem Schlagwort „Internet“
Glücksspielangebote via Internet weiterhin wettbewerbswidrig
Sportwetten und Glücksspiele, die über das Internet veranstaltet, angeboten und beworben werden, sind unzulässig. Erneut bejahte ein Gericht bei derartigen Angeboten den Verstoß gegen Wettbewerbsrecht als auch die Verletzung des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV). Das Urteil des LG Düsseldorf steht insbesondere nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH. Denn dieser hält vielmehr das deutsche Glückspielmonopol für unzulässig, nicht jedoch das Verbot, öffentliche Glückspiele im Internet zu vermitteln.
Werbung mit nicht lieferbaren Waren ohne entsprechenden Hinweis irreführend
Veröffentlichung von Transparenzbericht über Pflegedienste im Internet unzulässig
Weist ein Transparenzbericht über die Qualität von Pflegediensten Fehler im Rahmen der Bewertung auf, so dürfen Krankenkassen diesen Transparenzberichte bis zu einer Entscheidung in Wege einer Hauptsacheklage im Internet nicht veröffentlichen.
„Sondernewsletter“ – Werbung für Internet-Zugang über Kabelanschluss
Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07
Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann. ...Verbot des Warenvertriebs für Händler über Auktionsplattform zulässig
Verbietet ein Unternehmen mit einem Marktanteil unter 30 % seinen Händlern den Vertrieb über Internet-Auktionsplattformen, ist dies kartellrechtlich zulässig. Vorliegend sollte nicht grundsätzlich ein Internetvertrieb ausgeschlossen werden, sondern lediglich der Verkauf über Auktionsplattformen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Beschränkung des gesamten Kundenkreises der Interneteinkäufer
Internetwerbung für Neuwagen mit Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch
Die Neufahrzeugwerbung im Internet ist mit einem Hinweis auf den Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen zu versehen. Fehlt dieser, ist der Umstand geeignet, die Interessen des Verbrauchers spürbar zu beeinträchtigen. Der für Internetwerbung vorgeschriebene Hinweis auf den Leitfaden soll sicherstellen, dass der Verbraucher unter den Bedingungen der Besonderheiten des elektronischen Mediums die relevanten Informationen zur Kenntnis nehmen kann.
Google AdWords
Die Internetwerbung (sog. Keyword-Advertising) mit Google AdWords stellt keine Markenverletzung dar, wenn fremde Marken als Schlüsselwörter (Keywords) von den Werbekunden verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Internetbenutzer erkennen kann, von wem die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Für Google selbst stellt die Anzeigenschaltung keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr dar.
„Angeblicher Jackpot-Gewinn“ verursacht Streit
Urteil des LG Hamburg vom 8.12.2009, Az.: 325 O 366/09
Eine über einen Mitbewerber veröffentlichte, im Kern unrichtige Pressemitteilung muss von diesem nicht hingenommen werden. Obwohl nachweislich an einen Teilnehmer eines Online- Wettanbieters ein Gewinn in Höhe von 31,7 Millionen Euro ausbezahlt wurde, vermeldete eine staatliche Lotterie-Gesellschaft, die Ausschüttung sei lediglich als PR-Gag zu werten.www.notar-in-X-Stadt.de
Beschluss des BGH vom 11.05.2009, Az.: NotZ 17/08
Streiten ein Notar und die Notarkammer darüber, ob die Notarkammer dem Notar ihre allgemeinen Serviceleistungen vorenthalten darf (hier: im Internet bei der Notarkammer abrufbares Verzeichnis aller Notare des Kammerbezirks mit einer "Verlinkung" zum eigenen Internet-Portal des Notars), so ist der Rechtsweg zu den Notarsenaten gegeben.