Zur Rechtswidrigkeit von AGB’s und Ticketaufdrucken, die eine Weiterveräußerung von nichtpersonalisierten Eintrittskarten untersagen
Urteil des LG Essen vom 26.03.2009, Az.: 4 O 69/09
Ein Aufdruck auf nichtpersonalisierten Eintrittskarten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den Verkauf der Karten über Internet-Auktionshäuser oder Internet-Ticketbörsen untersagt, und dem Inhaber der Karte in einem Veräußerungsfalle den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung versagt, ist rechtswidrig. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit entsprechendem Inhalt stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Erwerber der Karte dar. Ein derartiger Kartenaufdruck greift zu tief in die Nutzungsrechte des Erwerbers ein. Die Betreiberin eines Internetportals zum Kauf und Verkauf von Eintrittskarten ist vorliegend wegen Wettbewerbsverstößen erfolgreich gegen den Anbieter der Eintrittskarten vorgegangen.
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Ein Aufdruck auf nichtpersonalisierten Eintrittskarten sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den Verkauf der Karten über Internet-Auktionshäuser oder Internet-Ticketbörsen untersagt, und dem Inhaber der Karte in einem Veräußerungsfalle den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung versagt, ist rechtswidrig. Allgemeine Geschäftsbedingungen mit entsprechendem Inhalt stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Erwerber der Karte dar. Ein derartiger Kartenaufdruck greift zu tief in die Nutzungsrechte des Erwerbers ein. Die Betreiberin eines Internetportals zum Kauf und Verkauf von Eintrittskarten ist vorliegend wegen Wettbewerbsverstößen erfolgreich gegen den Anbieter der Eintrittskarten vorgegangen.