Inhalte mit dem Schlagwort „Impressum“
Zur irreführenden Werbung mit einer Selbstverständlichkeit
Impressumspflicht gilt auch für gewerbsmäßigen Facebook-Auftritt
Kommentar zum Urteil des LG Regensburg vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12
Auch ein gewerbsmäßiger Internet-Auftritt auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum vorweisen. Dabei stellt ein nicht vorhandenes bzw. unvollständig angegebenes Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Eine relativ hohe Anzahl von nahezu gleichlautenden Abmahnungen lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich hierbei um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handelt, wenn einerseits eine geringe Kostenerstattung gefordert wird und auf der anderen Seite die Verhältnismäßigkeit zwischen der Abmahn- sowie der gewerblichen Tätigkeit gewahrt ist.Prospektwerbung ohne Kenntlichmachung des Firmennamens und der Anschrift ist irreführend
Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2012, Az.: I-4 U 61/12
Bei einer Prospektwerbung für konkrete Warenangebote, die den Verbraucher in die Lage versetzen, einen Kauf zu tätigen, müssen die Angebote nicht nur die „essentialia negotii“ wie Merkmale der Ware und Preis enthalten, sondern ist auch die Identität und Adresse des Unternehmens anzugeben. Fehlt Firmenname, Rechtsform oder Identität liegt eine Irreführung vor. Angaben zu Identität und Anschrift sind grundsätzlich wesentlich, wie § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG verdeutlicht. Ihr Fehlen beeinträchtigt auch das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher.Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten im Impressum nicht wettbewerbswidrig
Beschluss des KG Berlin vom 21.09.2012, Az.: 5 W 204/12
Ein Wettbewerbsverstoß wegen der fehlenden Benennung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person im Impressum wurde verneint, da eine derartige Regelung nach Unionsrecht fehlt. Das nationale Recht schreibt zwar eine Informationspflicht im Telemediengesetz vor, allerdings wäre nach der UGP-Richtlinie eine entsprechende gemeinschaftsrechtliche Vorschrift notwendig. Die vorenthaltene Information stellt zudem keine unlautere Irreführung durch Unterlassen dar, da nur die Identität und Anschrift des Unternehmers als wesentliche Angaben zu qualifizieren sind.Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum I
Falsches Impressum
Beschluss des LG Ingolstadt vom 06.02.2012, Az.: 1 HK O 105/12
Das Impressum einer Webseite muss zwingend die Registernummer, die Eintragungsbehörde und den Sitz dieser Behörde enthalten. Anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
Impressumspflicht gilt auch in Facebook
Auch Nutzer von "Social Media" wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt.
Herausforderungen an den rechtskonformen Internetauftritt im mobilen Internet
„Alles für die Marke“ – Keine Impressumspflicht für Wartungsseite
Für eine Vorschalt- oder Wartungsseite besteht keine Impressumspflicht, wenn sich die Seite noch im Aufbau befindet, Inhalte nicht aufrufbar sind, und keinerlei geschäftsmäßige Betätigung zum Ausdruck gebracht wird und Besucher auf einen späteren Besuch verwiesen werden. Dies gilt auch dann, wenn auf die geschäftsmäßige Betätigung durch den Slogan „Alles für die Marke“ hingewiesen wird.