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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Immobilienmakler“

17. Oktober 2019

Immobilienportal wirbt mit irreführenden Aussagen

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Urteil des KG Berlin vom 21.06.2019, Az.: 5 U 121/18

Die Aussage eines Immobilienportals den "besten Preis" für Verkäufe zu bieten, stellt neben ähnlichen Aussagen mit dem gleichen Sinn eine unlautere Irreführung des Verkehrs dar. Diese Werbung stellt ausdrücklich keine Übertreibung dar, sondern ist inhaltlich nachprüfbar und eine Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung. Das Portal kann dieser Aussage jedoch absolut nicht gerecht werden, da es keinen Grund gibt, warum gerade auf diesem Portal der beste Preis erzielt werden sollte, insbesondere, weil die Plattform durch ihre Exklusivität einen großen Anteil möglicher Käufer aus dem freien Markt ausschließt. Ebenso liegt bezüglich anderer Formulierungen eine Täuschung vor, darunter die Aussage eine "unabhängige Auswahl" von Maklern zu treffen, obwohl letztlich nur eine sehr oberflächliche Auswahl nicht nach Qualitätskriterien vorliegt.

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03. November 2017

BGH: Informationspflichten von Immobilienmaklern zum Energieverbrauch

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Pressemitteilung Nr. 156/2017 zu den Urteilen des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17

Immobilienmakler müssen in Werbeanzeigen u.a. die Art des Energieausweises, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse angeben. Diese Pflicht ergibt sich zwar nicht aus § 16a EnEV, der insoweit nur Verkäufer und Vermieter betrifft. Allerdings kann das Fehlen derartiger Informationen eine Irreführung der Verbraucher durch Vorenthalten wesentlicher Informationen nach § 5a Abs. 2 UWG darstellen und begründet daher einen Anspruch gegen die Immobilienmakler.

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06. Juni 2017

Auch Makler muss Angaben nach § 16a EnEV machen

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Urteil des OLG Bamberg vom 05.04.2017, Az.: 3 U 102/16

Wer etwa als Verkäufer eine Immobilie inseriert, hat das Publikum über die energetische Beschaffenheit des Gebäudes zu informieren. Die in § 16a EnEV normierte Pflicht gilt nach dem Wortlaut nicht für Makler, auch nicht analog. Dessen ungeachtet handelt der Makler mit dem Verkäufer täterschaftlich, wenn er die Informationen vorenthält, obgleich ihm deren Beschaffung ohne weiteres zumutbar war. Deshalb ist der Anspruch aus § 5a Abs. 2 UWG begründet. § 16a Abs. 2 EnEV entfaltet insoweit keine Sperrwirkung.

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27. Dezember 2016

Fehlende Verlinkung der OS-Plattform ist wettbewerbswidrig

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Beschluss des LG Hamburg vom 07.06.2016, Az.: 315 O 189/16

Wer im geschäftlichen Verkehr im Internet Dienstleistungen eines Immobilienmaklers anbietet, ohne dem Verbraucher Informationen über die OS-Plattform der Europäischen Union bereitzustellen, handelt wettbewerbswidrig. Denn ohne Hinweis auf die Möglichkeit der Einschaltung einer Schlichtungsstelle werden dem Verbraucher Informationen vorenthalten, wodurch dessen Interessen spürbar beeinträchtigt sind.

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13. September 2016

Immobilienmakler von Informationspflicht über EnEV-Angaben umfasst

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Urteil des LG Bayreuth vom 28.04.2016, Az.: 13 HK O 57/15

Die Vorschrift des § 16 a I EnEV, wonach Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien mittels bestimmter Angaben über den Energiestatus des angebotenen Objektes informieren müssen, betrifft nicht nur Verkäufer, Vermieter oder Leasinggeber, sondern ist auch auf den Makler der inserierten Immobilie anwendbar. Wenngleich der Immobilienmakler nicht ausdrücklich von der Aufzählung des § 16 a II EnEV umfasst ist, so ergibt sich die Anwendbarkeit aus dem Sinn und Zweck der zugrundeliegenden EU-Richtlinie, wonach es einzig darauf ankommt, dem Käufer oder Mieter entsprechende Informationen über den Energiebedarf der Immobilie zukommen zu lassen.

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26. April 2016

Energieeinsparverordnung gilt auch für Immobilienmakler

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Urteil des LG Traunstein vom 12.02.2016, Az.: 1 HKO 3385/15

Die nach § 16 a EnEV vorgeschriebene Pflicht zur Angabe eines Energiebedarfsausweises bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien umfasst neben Verkäufer und Vermieter auch den Makler der jeweiligen Immobilie. Zwar fehlt die explizite Nennung des Immobilienmaklers in der Aufzählung des § 16 a EnEV, die Anwendbarkeit ergibt sich jedoch aus der richtlinienkonformen Auslegung der umzusetzenden EU-Richtlinie, welche einzig auf eine Verpflichtung zur Angabe in der jeweiligen Verkaufs- und Vermietungsanzeige abstellt, ohne einen bestimmten Personenkreis explizit von dieser Verpflichtung ein- oder auszuschließen.

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02. Februar 2016

Makler nicht zur Veröffentlichung von Energieausweisen verpflichtet

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Urteil des LG Bielefeld vom 06.10.2015, Az.: 12 O 60/15

Ein Immobilienmakler ist im Rahmen einer Immobilienanzeige nicht verpflichtet, den Energieausweis des jeweiligen Objektes zu veröffentlichen. Eine solche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Pflichtangaben in Immobilienanzeigen trifft nach § 16 a EnEV einzig den Verkäufer oder Vermieter der Immobilie.

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10. September 2014

Impressum eines Immobilienmaklers muss Angaben zur Aufsichtsbehörde enthalten

Urteil des LG Leipzig vom 12.06.2014, Az.: 05 O 848/13

Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis stellt eine Marktverhaltensregel dar, die dem Schutz von Verbrauchern durch unzuverlässige Personen dient. Verfügt ein Immobilienmakler nicht in eigener Person über eine entsprechende Gewerbeerlaubnis, so stellt dies einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. Das Impressum des Internetauftritts des Maklers muss Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde enthalten, um Verbrauchern zu ermöglichen, die Verlässlichkeit des Maklers zu überprüfen und sich im Fall von Beanstandungen an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

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14. April 2014

Makler müssen im Impressum Angaben zur Aufsichtsbehörde machen

Urteil des LG Düsseldorf vom 08.08.2013, Az.: 14c O 92/13 U.

Immobilienmakler kommen ihrer Impressumspflicht gem. § 5 TMG nach, wenn sie auf ihrer Homepage im Impressum Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen. Die Behörde, welche die Gewerbeerlaubnis erteilt hat, muss -soweit sie nicht mit der Aufsichtsbehörde identisch ist- nicht angegeben werden.

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