Unzulässige Entgelterhebung für Kartensperrungen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.07.2012, Az.: I-6 U 195/11
Eine AGB-Klausel, nach der Entgelte für Kartensperrungen erhoben werden können, ist unwirksam, soweit dadurch ein Entgelt auch für Kartensperrungen verlangt werden kann, die entweder eine gesetzliche Verpflichtung, eine vertragliche Nebenpflicht der Bank darstellen oder die die Bank in eigenem Interesse vornimmt.