Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die Bezeichnung „Bäckerei“
Urteil des LG Wuppertal vom 08.05.2013, Az.: 13 O 70/12
Auch eine reine Verkaufsstelle von Backwaren darf die Bezeichnung "Bäckerei" tragen, da der heutige Durchschnittsverbraucher bei einer "Bäckerei" nicht mehr davon ausgeht, dass eine eigene Backstube angeschlossen ist.
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