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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Goldankauf“

28. Juli 2015

„Top Preise“ sind anders als „Höchstpreise“ keine Spitzengruppenwerbung

© guukaa - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 19.06.2015, Az.: 6 U 173/14

Wirbt ein Unternehmen mit „Top-Preisen“ für den Goldankauf, nachdem es für seine Werbung mit „Höchstpreisen“ bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, so kann dies keine Vertragsstrafe begründen, da kein kerngleicher Verstoß vorliegt. Anders als bei der Werbung mit „Höchstpreisen“ erwartet der Durchschnittsverbraucher bei „Top Preisen“ im Hinblick auf den Ankauf von Goldschmuck lediglich ein überdurchschnittlich gutes Angebot, nicht jedoch ein Spitzenangebot.

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28. April 2014

Kostenlose Schätzung

Urteil des BGH vom 28.11.2013, Az.: I ZR 34/13

Die Werbung eines Edelmetallankäufers mit dem Hinweis "kostenlose Schätzung" verstößt nicht als "Werbung mit einer Selbstverständlichkeit" gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG.

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28. November 2013

Zulässige Werbung mit „bis zu“-Preisangaben beim Goldankauf

Urteil des OLG Hamm vom 16.04.2013, Az.: 4 U 156/12 Eine Werbeaussage mit einer "bis zu"‘-Preisangabe beim Goldankauf wird nicht automatisch dahingehend verstanden, dass jeder Legierungsgrad des Goldes mit der Höchstgrenze angekauft wird. Eine Irreführung der Verbraucher käme daher nur dann in Betracht, wenn durch diese Werbung bei ihnen ein unrichtiger Eindruck der Preisbildung entstehen würde, der von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.
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05. Juli 2012

„Goldankauf im Bäckereicafè“

Pressemitteilung Nr. 9/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 03.05.2012, Az.: 6 U 6/11

Der gewerbsmäßige An- und Verkauf von Ware außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung eines Kunden ist rechtlich als Reisegewerbe zu bewerten. Einem Reisegewerbe ist es jedoch untersagt, mit Edelmetallen zu handeln. Der Ankauf von Gold im Rahmen regelmäßiger Aktionen in einer Bäckerei ist somit wettbewerbswidrig und unzulässig.
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