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Inhalte mit dem Schlagwort „Glücksspielrecht“
09. April 2014
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 23.05.2013, Az.: 6 S 88/13
Bei einer Countdown-Auktion im Internet, bei der mit Einsatz eines entgeltlich erworbenen Gebotspunkts der Preis des angebotenen Produkts um 0,01 EUR erhöht und die Dauer der Versteigerung um 20 Sekunden verlängert wird, sodass die anderen Teilnehmer die Möglichkeit bekommen, das Angebot nochmals zu überbieten, und derjenige Teilnehmer gewinnt, der bei Ablauf der Versteigerung das letzte Angebot abgibt, stellt ein verbotenes Glücksspiel dar. Durch die Perpetuierung der Countdown-Endphase werden besondere Suchtanreize geschaffen, weshalb die Auktion eine hohe Ereignisfrequenz ausweist und dem Internetverbot unterliegt.
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10. März 2014
Urteil des OLG Bremen vom 13.02.2013, Az.: 1 U 6/08
Wurde einem Bundesligaverein im Jahr 2006 untersagt, für Sportwetten zu werben, so scheiden ein qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht als auch Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung des Sportwettenanbieters aus, wenn sich das zuständige Stadtamt bei seiner Entscheidung an der damals aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht orientiert hat und erst 2010 durch den EuGH festgestellt wurde, dass das zum damaligen Zeitpunkt geltende Glücksspielmonopol dem Gemeinschaftsrecht widersprach.
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04. März 2014
Pressemitteilung Nr. 12/2013 des BGH vom 24.01.2013, Az.: I ZR 171/10
Der Bundesgerichthof hat nun in einem Verfahren der staatlichen Lottogesellschaft von NRW gegen einen Internetanbieter für Glücksspiele und Sportwetten dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts durch den GlüStV 2012 und der unionsrechtlichen Dienstleistungfreiheit vorgelegt.
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21. Mai 2013
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.04.2013, Az.: 6 S 892/12
Die Werbeaktion eines Einrichtungshauses, die bei einem Einkauf ab einem Warenwert von 100 € die Rückerstattung des Kaufpreises verspricht, „wenn es am ... regnet“, ist zulässig und nicht als öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrages einzuordnen. Solange Kunden hierbei ihr Entgelt lediglich für die zu erwerbende Ware und gerade nicht einen erhöhten Kaufpreis für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entrichten, fehlt es bereits an einem für ein Glücksspiel erforderlichen Entgelt zur Erlangung einer Gewinnchance.
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19. Februar 2013
Urteil des VG Regensburg vom 12.04.2012, Az.: RO 5 K 11.1986
Eine Werbeaktion, die eine Rückerstattung des Kaufpreises unter den Voraussetzungen, dass es an einem bestimmten Tag regnet, zum Inhalt hat, ist generell kein Glücksspiel i.S.d § 3 I GlüStV. Es fehlt hierbei an der Entgeltlichkeit der Teilnahme, da die Ware selbst bereits den Gegenwert für das gezahlte Geld darstellt. Der Erwerb der Gewinnchance ist dabei als eine Zugabe anzusehen.
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23. Oktober 2012
Urteil des EuGH vom 18.10.2012, Az.: C-428/11
Es ist als unlautere und somit unzulässige Geschäftspraktik anzuerkennen, wenn ein Verbraucher über einen Preis oder Gewinn informiert wird, er aber eine Mehrwert-Rufnummer wählen, einen Mehrwert-SMS-Dienst bedienen oder sich auf postalischem Wege erkundigen muss, was genau er gewonnen hat. Hierbei ist es unerheblich, wenn die dem Verbraucher auferlegten Kosten im Vergleich zum Gewinn nur geringfügig sind oder hierdurch dem Gewerbetreibenden kein Vorteil entsteht.
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24. September 2012
Urteil des VG Kassel vom 11.04.2012, Az.: 4 K 692/11.KS
Stellt ein Inhaber einer Gaststätte seinen Gästen ein Internet-Terminal zur Verfügung, welches den Zugang zu diversen Homepages internationaler Wettveranstalter sowie der staatlichen Oddset-Wette ermöglicht, kann dem Gastwirt der Betrieb dieses Sportwettterminals nicht untersagt werden. Dies gilt selbst dann, sollte keine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde vorliegen. Ein Verbot der Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter würde gegen das vom EuGH konkretisierte Verhältnismäßigkeitsgebot verstoßen, weshalb ein staatliches Sportwettenmonopol rechtswidrig wäre.
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19. März 2012
Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 16.03.2012, Az.: 4 K 4251/11
Die Werbeaktion „Sie bekommen die Ware geschenkt, wenn es am …. regnet“ stellt kein (grds. verbotenes) Glücksspiel im Sinne von § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrage dar.
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04. Januar 2012
Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 93/10
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers; unerheblich ist, ob professionelle Spieler oder geübte Amateure, die sich gegebenenfalls auch Lehrbuchwissen angeeignet haben, ihre Erfolgschancen steigern können.
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02. November 2011
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2011, Az.: 4 A 17/08
Die Untersagungen der Vermittlung von Sportwetten, die sich auf das staatliche Sportwettenmonopol stützen, sind europarechtswidrig. Die Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit wird hierdurch unverhältnismäßig eingeschränkt. Es ist erforderlich, dass die Monopolregelung geeignet ist ihre Ziele - Bekämpfung der Spielsucht - zu verwirklichen, in dem sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt. Die Monopolträger beschränken ihre Werbeaktivitäten nicht auf die Information und Aufklärung, sondern sind darauf gerichtet Unentschlossene durch hohe Gewinne zum Spielen zu bewegen. Auch die Ermittlung der Lottozahlen vor laufenden Kameras ist aufgrund ihrer Anreizwirkung unzulässig.
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