Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerblicher Rechtsschutz“
Nutella als Vitaminbombe?
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 20.10.2011, Az.: 6 U 40/11
Die Nährstoff- und Vitamintabellen der Nutella-Gläser sind irreführend. Es wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Nuss-Nougat-Creme einen hohen Vitamin- und Mineralstoffgehalt und einen niedrigen Zucker- und Fettgehalt aufweist. Daran ändert auch nichts, dass die Nährstoff- und Vitamintabellen der Nährwertkennzeichnungsverordnung entsprechen.Vermeidbare Herkunftstäuschung durch Nachahmung eines Regalsystems
Medien vs. Bier – „DuMont“ vs. „DuMont Kölsch“
Urteil des OLG Köln vom 08.04.2011, Az.: 6 U 176/10
Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Wortbestandteil der Marke "DUMONT" bzw. "DuMont", welche für Druckschriften und Dienstleistungen eines Verlages eingetragenen wurde und „DüMont“ Kölsch, welche für den Vertrieb von im Lohnbrauverfahren herzustellenden Bieres Verwendung finden soll, da die beanspruchten Waren absolut unähnlich sind.Finanzierung ohne Anschrift?
Keine Pauschalpreiswerbung für Zahnimplantate!
Urteil des LG Bonn vom 21.04.2011, Az.: 14 O 184/10
Wird auf reißerische Art für Zahnimplantate zu einem Pauschalpreis geworben, ist dies wettbewerbswidrig, da die Zahlung eines Pauschalhonorars nicht den Anforderungen der GOZ entspricht.Impressumspflicht gilt auch in Facebook
Auch Nutzer von "Social Media" wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt.
Die Telekom hat ihre Internet-Flatrate irreführend beworben
Urteil des LG Bonn vom 19.09.2011, Az.: 1 O 448/10
Der Deutschen Telekom ist es untersagt mit einer hohen Übertragungsrate ihrer Internet-Flatrate zu werben, wenn nicht eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datentransfer gedrosselt wird.Teddybär
Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 48/10
Der Tatbestand des § 6 II Nr. 4 Fall 2 UWG setzt eine herabsetzende oder verunglimpfende Beeinträchtigung des Rufs des betroffenen Kennzeichens voraus. Die Beeinträchtigung seiner Unterscheidungskraft steht dem nicht gleich.