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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Gewerbetreibender“

14. September 2016

Irreführung durch Formularschreiben für kostenpflichtiges Adressverzeichnis

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Urteil des LG Bonn vom 09.12.2015, Az.: 16 O 11/15

Das Verschicken von Formularschreiben an Gewerbetreibende als Angebot zur kostenpflichtigen Eintragung in ein Online-Register ist wettbewerbswidrig, wenn durch die Aufmachung der Schreiben ein amtlicher Charakter vorgespiegelt und der Werbecharakter verschleiert wird. Für den Gewerbetreibenden muss klar und eindeutig erkennbar sein, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt und nicht um ein Schreiben einer Behörde.

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09. Oktober 2014

Betriebskrankenkasse – Irreführende Angaben einer gesetzlichen Krankenkasse

Beschluss des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 170/10

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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21. August 2014

Zur Zulässigkeit von Anrufen eines Marktforschungsunternehmens

Urteil des AG Frankfurt a.M. vom 28.04.2014, Az.: 31 C 120/14

Telefonanrufe bei einem Gewerbetreibenden zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung sind nicht als belästigende Werbeanrufe einzuordnen, wenn der Anruf nicht dem Ziel dient, den Absatz des beauftragenden Unternehmens zu fördern und weder das beauftragende Unternehmen noch dessen Produkte unmittelbar oder mittelbar erkennen lässt. Wird eine Umfrage von mehreren Unternehmen beauftragt, so spricht dies dafür, dass es nicht um die Absatzförderung eines Produktes geht.

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06. September 2013

Anwendung verbraucherschützender Normen auch für B2B-Plattformen

Urteil des AG Mönchengladbach vom 16.07.2013, Az.: 4 C 476/12 Die Anmeldung eines Verbrauchers auf einer B2B-Handelsplattform stellt keine bewusste Täuschung über seinen gewerblichen Status dar, wenn zur Glaubhaftmachung des scheinbar gewerblichen Handels lediglich ein Häkchen mit gleichzeitiger Zustimmung der AGB gesetzt werden muss, der Plattformbetreiber eine Überprüfung des Anmelders unterlässt sowie der Hinweis auf eine ausschließlich auf handelstreibende Unternehmen ausgerichtete Plattform nur im "Kleingedruckten" erfolgt.
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20. Juni 2012

B2B immer ohne Widerrufsbelehrung?

Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2011, Az.: I-4 U 73/11 Wenn ein Unternehmer lediglich B2B seine Waren verkaufen möchte, muss er durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass auch tatsächlich nur Unternehmer die jeweiligen Waren erwerben können. Lediglich ein entsprechender Hinweis unter den "Vertragsbedingungen" oder im Rahmen der "Zahlungshinweise" genügt nicht.
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