Produktbezeichnung „Marsecco“ für Wein ist nicht irreführend
Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.11.2013, Az.: 1 U 407/12
Die Produktbezeichnung "Marsecco" für einen in Italien hergestellten und in Deutschland vertriebenen Wein ist nicht irreführend. Der deutsche Verbraucher schließt aufgrund des Wortteils "secco" weder auf den Zuckergehalt noch auf die Geschmacksrichtung des Weins.
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