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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „„Gefällt mir“-Button“

03. März 2021

„Taler“ in einer Apotheke für Facebook-Likes – zulässige Werbemethode?

© vectorpouch
Urteil des LG Bonn vom 04.12.2020, Az.: 14 O 82/19

Das LG Bonn hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn eine Apotheke ihren Kunden anbietet, „Taler“ gegen „Gefällt-mir-Angaben“ auf den sozialen Netzwerken zu erhalten. Die Taler könnten im Anschluss in der Apotheke gegen diverse Prämien eingetauscht werden. Solche Werbemaßnahmen sind für den Verbraucher irreführend, da die objektive Betrachtungsweise stark eingeschränkt wird. Die angebotenen Taler stellen einen geldwerten Vorteil dar, weshalb ein Kunde, der eine Empfehlung abgibt, in seiner Entscheidung nicht mehr frei ist.

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18. März 2016 Kommentar

LG Düsseldorf – Einsatz von Facebooks „Gefällt mir“-Button unzulässig

© nanomanpro-Fotolia.com
Kommentar zum Urteil des LG Düsseldorf vom 09.03.2016, Az.: 12 O 151/15

Seit dem Erfolg von Facebook kommt kaum noch eine Webseite ohne die bekannten Social Plugins des sozialen Netzwerks aus. Nahezu überall im Internet findet man die „Gefällt mir“ („Like“) oder Share Buttons von Facebook. Gerade in rechtlicher Hinsicht sind diese Plugins jedoch Datenschützern oftmals ein Dorn im Auge. Nun hat sich das Landgericht Düsseldorf in einer brandaktuellen Entscheidung – wenig überraschend - umfassend mit der (Un)Zulässigkeit des Like Buttons befasst.

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18. März 2013

Gewinnspiele und der „Gefällt mir“-Button

Urteil des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 327 O 438/11 Die Verknüpfung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons auf einer Online-Plattform stellt keine irreführende Werbung dar. Den Nutzern dieser Online-Plattform ist bekannt, dass die Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons lediglich eine unverbindliche und motivfreie Gefallensäußerung darstellt, und verbinden damit keine weiteren Erwartungen oder gar Gütevorstellungen hinsichtlich des beworbenen Unternehmens.
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