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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Flug“

17. Mai 2021

Fluggesellschaft muss vor Buchung auf alle möglicherweise anfallenden Kosten hinweisen

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Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 12.01.2021, Az.: 3-06 O 7/20

Vorliegend hatte das Gericht über ein Internetangebot einer Fluggesellschaft zu entscheiden, in dem nicht erwähnt wurde, dass sich der Gesamtpreis im Falle eines Check-In direkt am Flughafen bzw. weniger als 2 Stunden vor Abflug um 55 Euro erhöht. Ein kostenfreier Check-In war allein für eine Online-Check-In bis zu zwei Stunden vor Abflug erfolgt vorgesehen. Solche Kosten fallen als fakultative Zusatzkosten unter Art. 23 I 4 der Luftverkehrsdienste-VO, d.h. über diese ist zu Beginn eines Buchungsvorgangs klar, transparent und eindeutig zu informieren. Das Gericht stuft diese Informationspflichten als wesentliche Informationen i.S.d. § 5as Abs. 4 UWG ein, so dass das Vorenthalten dieser einen Wettbewerbsverstoß nach § 5a II UWG darstellt.

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23. November 2018

Preisangabenpflicht bei innereuropäischen Flügen: Welche Währung gilt?

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Urteil des EuGH vom 15.11.2018, Az.: C-330/17

Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 dieser Verordnung ist dahin auszulegen, dass Luftfahrtunternehmen, die die Flugpreise für innergemeinschaftliche Flugdienste nicht in Euro ausdrücken, verpflichtet sind, für deren Angabe eine mit dem angebotenen Dienst objektiv in Verbindung stehende Landeswährung zu wählen. Dies ist insbesondere bei einer Währung der Fall, die in dem Mitgliedstaat des Abflug- oder Ankunftsorts des betreffenden Flugs als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

Somit können in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, in der ein Luftfahrtunternehmen, das in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, im Internet einen Flugdienst mit Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat anbietet, in dem eine andere Währung als der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist, die nicht in Euro ausgedrückten Flugpreise in der Währung ausgewiesen werden, die in diesem anderen Mitgliedstaat als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

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11. September 2014

Unzulässige Gestaltung des Vorgangs bei Flugbuchungen

Urteil des LG Berlin vom 29.07.2014, Az.: 15 O 413/13

Ein Buchungssystem für Flüge eines Online-Reisevermittlers verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die Kunden durch eine irreführende Gestaltung des Buchungsvorgangs sowie unsachliche Warnhinweise in Form von "Popup-Fenstern" zum Abschluss von Reiseversicherungen verleitet werden. Der Hinweis auf die tägliche Anzahl von Flugverspätungen und die Warnung vor hohen Stornokosten, die nach ausdrücklicher Entscheidung gegen einen Reiseschutz erscheinen, schaffen eine Drohkulisse, die mit der Realität nicht übereinstimmt.

Die für bestimmte Zahlungsmittel erhobene Servicepauschale muss im Übrigen bereits beim ersten Buchungsschritt ausgewiesen und in den Flugpreis eingerechnet werden.

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25. Oktober 2010

Kredit- und Zahlkartengebühren bei Fluggesellschaften unzulässig

Urteil des BGH vom 20.05.2010, Az.: Xa ZR 68/09

a) Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, das seine Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz anbietet, hält der Inhaltskontrolle stand:
"Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert."

b) Nachfolgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens der genannten Art benachteiligt den Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam:

"(1) Kreditkartengebühr pro Fluggast und einfachen Flug: 4,00 €/4,00 €.
(2) Zahlkartengebühren pro Fluggast und einfachen Flug: 1,50 €/1,50 €."
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01. Februar 2010

Luftige Bonuspunkte

Pressemitteilung Nr. 21/2010 zum Urteil des BGH vom 28.01.2010, Az.: Xa ZR 37/09

Bei einem Flugprämienprogramm konnten Reisende eine flugstreckenabhängige Anzahl von Bonuspunkten sammeln und innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flug gegen Prämientickets einlösen. Das Flugunternehmen behielt sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vor, das Programm jederzeit einzustellen. Die Gutschrift der Bonuspunkte ist aber der Sache nach ein bei Flugbuchung vereinbarter Rabatt, so der BGH. Deshalb stellt die Verfallsklausel eine unbillige Benachteiligung des Reisenden dar und ist daher unzulässig.
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