Streit um „Die unendliche Geschichte“: Sieg für die Erben von Michael Ende
Sofern der Autor eines literarischen Werks neben den Verfilmungsrechten auch Merchandisingrechte überträgt, so bedeutet dies nicht automatisch, dass dem Vertragspartner auch von der Verfilmung unabhängige Merchandisingrechte übertragen werden sollen. Der Kläger hatte behauptet, der Autor Michael Ende hätte ihm umfassende Vermarktungsrechte vertraglich zugesichert. Den Verträgen lassen sich jedoch lediglich ein Verfilmungsrecht sowie auf die Verfilmung bezogene Merchandisingrechte entnehmen. Von der Verfilmung unabhängige Merchandisingrechte seien nicht erfasst. Merchandising an Filmen beziehe sich auf die konkrete Gestaltung von Figuren und Szenen im Film, während sich der Leser eines literarischen Werkes ureigene Vorstellungen davon mache. Deshalb verbleiben die Merchandisingrechte in Bezug auf das literarische Werk bei den Erben des Autors.