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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Ferienwohnung“

16. März 2015

Werbebegriff „Resort“ ohne entsprechendes Freizeit oder Gastronomieangebot unzulässig

© Irishka777
Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.12.2014, Az.: I-2 U 30/14

Ein einzelnes zur Vermietung stehendes Ferienhaus, welches unter der Internetadresse „www.Resort-B.eu“ beworben wird, stellt eine irreführende geschäftliche Handlung gem. §5 I Nr.1 II und somit eine unlautere Handlung nach §3 UWG.

Ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises verbindet mit dem Begriff „Resort“ ein über die bloße Beherbergung hinaus gehendes Angebot an Freizeit- und Gastronomie. Dabei ist es unerheblich ob diese Zusatzangebote vom Betreiber selbst oder von einem Dritten bereitgestellt werden. Ist ein Freizeit- und Gastronomieangebot nicht oder noch nicht gegeben, ist eine Verwendung des Begriffs „Resort“ für die Zeit des Fehlens eines solchen Angebots unzulässig und gemäß § 8 I S.1 UWG zu unterlassen.

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13. Juni 2014

Keine Werbung mit Hotelsternen für Ferienwohnung

Urteil des LG Koblenz vom 17.12.2013, Az.: 4 HK O 86/13

Die Onlinewerbung einer Ferienwohnung in der Kategorie „Hotels“ ist unzulässig, wenn die Wohnung mit 4 Sternen beworben wird, dabei jedoch nicht darauf hingewiesen wird, dass diese Bewertung durch den Deutschen Tourismusverband erfolgte. Verbraucher werden hierdurch in die Irre geleitet, da sie bei einer bloßen Sternebewertung ohne aufklärenden Zusatz davon ausgehen, dass es sich um eine offizielle Sterne-Klassifizierung durch die DEHOGA handelt. Diese kann jedoch gerade nur für Hotels, und nicht Ferienwohnungen erteilt werden. Wurde die Einordnung unter „Hotels“ von  dem Onlineportal vorgenommen, muss sich der Betreiber dessen Fehler zurechnen lassen.

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09. September 2013

Preisangaben bei Ferienwohnungen

Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2013, Az.: 4 U 22/13 Wer Ferienimmobilien unter Angabe von Preisen im Internet bewirbt, muss deren Endpreis angeben, d.h. der angegebene Preis muss auch die Kosten für eine obligatorische Endreinigung umfassen.
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23. August 2013

Die Endpreisangabe bei Mietobjekten muss die Endreinigung mit umfassen

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 22.03.2013, Az.: 6 U 27/12 Der in der Internetanzeige genannte Mietpreis pro Woche für eine Ferienwohnung genügt nur dann den Anforderungen der Preisangabenverordnung, wenn dieser Preis alle Kosten umfasst, die obligatorisch vom Verbraucher für die angebotene Leistung zu entrichten sind. Neben dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung gehören hierzu auch die pauschal und in jedem Fall vom Mieter zu zahlenden Kosten für die Endreinigung.
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04. März 2013

Bei Angebot einer Ferienwohnung muss Endreinigung im Preis enthalten sein

Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2012, Az.: 12 O 301/12 Beim Online-Angebot von Ferienwohnungen darf die Endreinigung nicht als Position extra geführt werden, sondern muss vielmehr im Tagespreis eingerechnet sein. Wird die Reinigung dagegen mit „EUR 10.- pro Person und mindestens EUR 50.-“ angegeben, die zusätzlich zum Tagespreis zu bezahlen ist, untergräbt dies in wettbewerbswidriger Weise das Gebot der Preisklarheit und -wahrheit.
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