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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „fachlich umstrittene Behauptung“

15. März 2019

Werben mit wissenschaftlich ungesicherten Wirkungen von Behandlungen unzulässig

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 19.12.2018, Az.: 6 W 97/18

Für eine erfolgreiche Unterlassungsklage bezogen auf beworbene Angaben einer gesundheitlichen Behandlung, muss der Kläger nachweisen, dass die Angaben wissenschaftlich ungesichert sind. Behandlungen über die Studien widersprüchliche Ergebnisse liefern bzw. bei denen eine wesentliche Wirkung nicht feststellbar ist, darf keine heilende Wirkung zugesprochen werden. Zur Glaubhaftmachung der wissenschaftlichen Umstrittenheit genügt auch das Handbuch der Stiftung Warentest, da es sich letztlich auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien stützt. Für gesundheitsbezogene Werbung gelten generell strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage.

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16. November 2017

Werbeaussage zu Medizinprodukt muss hinreichend nachweisbar sein

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Urteil des OLG Stuttgart vom 08.06.2017, Az.: 2 U 154/16

Wer fachlich umstrittene Aussagen für die Bewerbung von Medizinprodukten nutzt, muss auf diesen Streit hinweisen. In jedem Fall muss die Wirkbehauptung wissenschaftlich nachweisbar sein. Wenn die strittige Werbebehauptung nicht hinreichend belegt ist, ist die Werbung damit wettbewerbswidrig. Eine CE-Zertifizierung zählt nicht als ausreichender Nachweis für die Richtigkeit der Behauptung, da dort vorrangig die Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit geprüft werden, nicht jedoch die therapeutische Wirkung selbst.

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