Aufforderung zur Abgabe von Bewertungen gegen Vorteile ist ein Wettbewerbsverstoß
Nicht erst das Erhalten von „bezahlten“ Bewertungen ist ein Wettbewerbsverstoß, sondern bereits der Aufruf an Kunden, Erfahrungsberichte zu schreiben und dafür Gutscheine zu erhalten, kann einen Verstoß darstellen. Schon ab diesem Zeitpunkt bestehe ein Unterlassungsanspruch.