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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „einstweilige Verfügung“

27. August 2013

Ärger für Mercedes‘ neues Flaggschiff: Irreführende Werbung mit geschönten Emissionswerten

Einstweilige Verfügung des LG Stuttgart vom 21.08.2013, Az.: 35 O 76/13 KfH Die Schwaben bewerben ihr vor wenigen Wochen erst präsentiertes Spitzenmodell S-Klasse stolz und in großem Umfang. Hierbei verwendeten sie jedoch CO2-Emissionsangaben, die inzwischen nicht mehr aktuell sind: Da die Motorenpalette um die AMG-Sportversionen erweitert wurde, sind die maximalen Emissionen gestiegen und die daraus resultierenden Effizienzklassen schlechter. Geschaltete Printkampagnen gaben dennoch die alten Höchstwerte wieder. Dies stufte das LG Stuttgart als unzulässige Irreführung der Verbraucher ein.
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28. Dezember 2009

Eine Pressemitteilung mit Werbecharakter

Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2009, Az.: 312 O 699/08 Auch dann, wenn die Beschreibung eines Arzneimittels lediglich als "Pressemitteilung" deklariert wird, kann diese Aussage werbenden Charakter haben. Insbesondere dann, wenn das Präparat durch positive Wertungen in den Vordergrund gestellt wird, ist von Werbung auszugehen. Bei Werbung für Arzneimittel ist es nach dem Gesetz über Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWG) erforderlich, bestimmte Pflichtangaben bezüglich des Produkts zu machen. Diese fehlten jedoch im vorliegenden Fall, weswegen die Hamburger Richter die gegen die Veröffentlicher der Pressemitteilung begehrte einstweilige Verfügung als begründet ansahen.
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20. August 2009

Einstweilige Verfügung: Zu langes Zuwarten dringlichkeitsschädlich

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.03.2009; Az.: 3 U 159/08

Weist ein Werbemittel mehrere Wettbewerbsverstöße auf, so ist ein mehrwöchiges Zuwarten im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Fertigstellung eines Gutachtens bezüglich des ersten Verstoßes für den zweiten Verstoß dringlichkeitsschädlich, wenn für diesen kein weiterer Ermittlungsbedarf mehr besteht. Vielmehr muss dann in getrennten Verfahren gegen beide Verstöße nacheinander vorgegangen werden. Ansonsten setzt sich der Antragssteller dem Risiko aus, dass es ihm nicht dringend mit der Angelegenheit sei und der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abzulehnen ist.
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04. August 2009

Doch kein Zugang zu Fußballspielen mit Online-Tickets

Urteil des OLG Hamm vom 14.07.2009, Az.: 4 U 86/09

Ein Online-Ticket-Händler erwirkte vor dem LG Essen eine einstweilige Verfügung, dass ein Fußballverein auch Zweiterwerbern von Eintrittskarten von ihrer Webseite Zugang zu den Spielen gewähren muss. Diese einstweilige Verfügung wurde vom OLG Hamm nun aufgehoben. Der Online-Ticket-Händler habe mit Beantragung der Verfügung zulange zugewartet; die Dringlichkeit für den Erlass der Eilentscheidung sei somit nicht anzunehmen. Damit darf der Fußballverein den Online-Ticket-Erwerbern vorerst wieder den Zugang zum Stadion verwehren, bis das Verfahren in der Hauptsache entschieden worden ist. Erst dann wird sich zeigen, ob Sportvereine den Vertrieb von Eintrittskarten durch Online-Platformen verbieten können.
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11. Februar 2009

Abgabe einer Unterlassungserklärung vor Einleitung des Verfügungsverfahrens

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.01.2009, Az.: 2-03 O 171/08 In einem eigenen Fall stellten die Frankfurter Richter aktuell klar, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren dem Antragssteller die Kosten auch dann aufzuerlegen sind, wenn der wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Schuldner schon vor Einleitung des Verfahrens einem Dritten gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und somit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
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