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Urteil_Bundesgerichtshof

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02. Juni 2010

Rechnung mit Umsatzsteuer keine Selbstverständlichkeit

Urteil des LG Bremen vom 27.08.2009, Az.: 12 O 59/09

Beim Warenverkauf auf der Internetplattform eBay darf in der Artikelbeschreibung eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer beworben werden. Dies stellt keine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Zum einen ist wie vorliegend bei Kleinbeträgen unter 150,- EUR der separate Ausweis der MwSt. entbehrlich. Weiterhin könnte es sich beim Verkäufer um einen Kleinunternehmer handeln, der von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Somit wird gerade keine Selbstverständlichkeit angepriesen.

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